Im Bundesrat
Bessere Arbeitsbedingungen für Hausärztinnen und -ärzte und mehr Zeit für Patientinnen und Patienten. Das ist das Ziel des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung, das der Bundesrat nun gebilligt hat. Worum geht es?
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Hausärztinnen und -ärzte sollen eine Vergütung für jede Behandlung erhalten, unabhängig von vorher festgelegten Budgetlimits
Foto: Maria Feck
Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune, soll die ambulante medizinische Versorgung verbessern, stärken und weiterentwickeln. Mit der Billigung durch Bundestag und Bundesrat kann das Gesetz nun in Kraft treten. Vor allem sollen dabei die Arbeitsbedingungen für Hausärztinnen und -ärzte deutlich attraktiver werden – und auch Patientinnen und Patienten sollen davon profitieren. „Dieses Gesetz wird die ambulante Versorgung grundlegend verbessern”, sagte Bundesminister Karl Lauterbach bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfs.
Honorarreform für Hausärzte
Im Mittelpunkt steht eine Honorarreform für Hausärztinnen und Hausärzte. Die wesentlichen Neuerungen sind:
- Hausärztinnen und -ärzte sollen eine Vergütung für jede Behandlung erhalten, unabhängig von vorher festgelegten Budgetlimits (sogenannte „Entbudgetierung“).
- Für Hausärztinnen und -ärzte soll es künftig eine Vorhaltepauschale geben. Dafür müssen sie bestimmte Kriterien erfüllen, wie etwa Haus- und Pflegeheimbesuche.
- Außerdem soll eine jährliche Versorgungspauschale für die Behandlung chronisch Kranker eingeführt werden, statt bisher einer Pauschale pro Quartal. Dies senkt die Zahl unnötiger Arztbesuche, entlastet die Praxen und führt zu weniger Bürokratie. In der Folge wird es für Patientinnen und Patienten einfacher, Arzttermine zu bekommen.
Neben der ambulanten Versorgung will die Bundesregierung auch die stationäre Versorgung in Deutschland verbessern. Darauf zielt die Krankenhausreform. Flankierend dazu ist das Online-Vergleichsportal „Bundes-Klinik-Atlas“ freigeschaltet worden.