Was ist neu?
Der Mindestlohn steigt. Beim Beitragssatz der Krankenversicherung zahlen Beschäftigte und Arbeitgeber wieder den gleichen Anteil. Es gibt mehr Pflegestellen und Erleichterungen für pflegende Angehörige. Mieter werden besser vor zu starken Mieterhöhungen nach Modernisierung geschützt. Das und mehr ändert sich im Jahr 2019 – ein Überblick.
7 Min. Lesedauer
- 1. Arbeit und Soziales
- 2. Gesundheit
- 3. Verbraucherschutz
- 4. Energie
- 5. Steuern und Finanzen
- 6. Umwelt
- 7. Landwirtschaft
- 8. Asylrecht
- 9. Verkehr
- 10. Geburtenregister
1. Arbeit und Soziales
Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn steigt in zwei Schritten: Ab Januar 2019 beträgt er 9,19 Euro pro Stunde und 9,35 Euro ab 2020. Vor allem Beschäftigte im Osten Deutschlands und Frauen profitieren von den Erhöhungen. Sie arbeiten besonders häufig im Niedriglohnbereich.
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Brückenteilzeit: Arbeitszeit passend zum Leben
Arbeitszeit die zum Leben passt - das ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Ab 1. Januar können Beschäftigte befristet in Teilzeit arbeiten und danach wieder zur vorherigen Arbeitszeit zurückkehren. Die Neuregelung gilt auch für Beschäftigte, die bisher unbefristet in Teilzeit arbeiten und ihre Arbeitszeit aufstocken wollen.
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Qualifizieren für den digitalen Wandel
Mit dem Qualifizierungschancengesetz werden alle Beschäftigten unterstützt, sich weiterzubilden und so auf den zunehmend digitalisierten Arbeitsmarkt vorzubereiten. Arbeitgeber können Lohnkostenzuschüsse erhalten, wenn sie Beschäftigte zur Weiterbildung freistellen.
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Zudem sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf 2,5 Prozent.
Bessere Chancen für Langzeitarbeitslose
Intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung: Mit diesen Mitteln hilft die Bundesregierung Langzeitarbeitslosen, ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose sozialversichert beschäftigen, können Lohnkostenzuschüsse erhalten.
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Regelsätze erhöht
Die Regelsätze in der Sozialhilfe und beim Arbeitslosengeld II steigen. Ab 1. Januar erhalten Alleinlebende 424 Euro – acht Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche erhöhen sich ebenfalls. Damit wird ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleistet.
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Rente sicher und gerecht - für alle Generationen
Mit dem Rentenpaket bleiben Rentenniveau und Beiträge stabil. So profitieren auch künftig alle Generationen von einer verlässlichen und soliden Alterssicherung. Das Paket sieht zudem Verbesserungen bei Mütter- und Erwerbsminderungsrente vor und entlastet Geringverdiener bei den Sozialbeiträgen.
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Beitragsbemessungsgrenzen steigen
Ab Januar 2019 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung. Die Rechengrößen werden damit wie in jedem Jahr an die Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst. Das ist notwendig, um die soziale Absicherung stabil zu halten.
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2. Gesundheit
Gesetzliche Krankenversicherung: finanzielle Entlastung und einfacherer Zugang
Arbeitgeber und Beschäftigte zahlen ab 1. Januar 2019 die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen. Das gilt nicht nur – wie bisher – für den allgemeinen Beitragssatz. Dies gilt auch für den individuellen Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst bestimmt.
Selbstständige, die wenig verdienen, müssen zudem weniger für ihre Krankenversicherung zahlen: Der Mindestbeitrag zur Krankenkasse und zur sozialen Pflegeversicherung sinkt für sie um mehr als die Hälfte.
Ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit erhalten ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung in der GKV. Zudem gibt es nach dem Ende ihrer Dienstzeit einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen als Ersatz für die bisherige Beihilfe.
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Pflegekräfte spürbar entlasten
Ab dem 1. Januar 2019 kann mehr Pflegepersonal eingestellt werden, denn die Krankenkassen finanzieren zusätzliche 13.000 Pflegestellen in der Altenpflege und jede zusätzliche Pflegestelle im Krankenhaus. Zudem können bessere Arbeitsbedingungen durch Digitalisierung, betriebliche Gesundheitsförderung und bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen werden, da Einrichtungen hierbei finanziell unterstützt werden.
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Pflege zuhause erleichtern
Für pflegende Angehörige wird es leichter, medizinische Rehabilitationsleistungen in Anspruch zu nehmen. Die pflegebedürftige Person kann gleichzeitig in der Reha-Einrichtung betreut werden. Andernfalls müssen Kranken-und Pflegekasse die Betreuung organisieren.
Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen werden Taxifahrten zu einer ambulanten Behandlung einfacher. Sie gelten mit der ärztlichen Verordnung als genehmigt.
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Personaluntergrenzen in pflegeintensiven Bereichen
In vier pflegesensitiven Krankenhausbereichen gelten ab dem 1. Januar 2019 Pflegepersonaluntergrenzen: Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie, Unfallchirurgie.
Weitere Informationen zur Personaluntergrenze im Pflegebereich
Gute Pflege stabil finanzieren
Zum 1. Januar 2019 steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte. Damit lässt sich sicherstellen, dass alle Mehrausgaben in der Pflegeversicherung solide finanziert werden können – sowohl bereits beschlossene Leistungsausweitungen als auch künftige Vorhaben.
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3. Verbraucherschutz
Mehr Rechte für Mieter
Die Mietpreisbremse soll zum 1. Januar 2019 transparenter und wirksamer werden. Vermieter müssen Auskunft geben, wenn sie eine deutlich höhere als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Mieter werden besser vor zu starken Mieterhöhungen nach Modernisierung geschützt.
Es wird einfacher, zu viel gezahlte Miete vom Vermieter zurückzufordern. Künftig genügt eine einfache Rüge, - etwa der Satz "Ich rüge die Höhe der Miete".
Weitere Informationen zum Mietrecht
Versicherungen: Transparenz durch Pflicht-Infoblatt
Beim Abschluss einer Haftpflicht-, Hausrat- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ist ab 1. Januar ein neues Informationsblatt Pflicht.
Versicherungsunternehmen müssen Kunden darin rechtzeitig vorm Unterschreiben auf maximal drei Seiten informieren: über die Art der Versicherung, den Umfang der gedeckten Risiken, Prämien und deren Zahlungsweise sowie über Ausschlüsse. Auch sind Laufzeit sowie Anfangs- und Enddatum des Vertrags anzugeben und die Pflichten des Kunden aufzuführen, um Schäden vom Versicherer erstattet zu bekommen.
Weitere Informationen zu Versicherungen
Paketversand EU-weit transparenter und preisgünstiger
Hohe und unterschiedliche Lieferpreise bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen sind bisher eines der Haupthindernisse für Online-Shopper und -Einzelhändler. Verbraucher und Online-Einzelhändler haben ab dem 1. Januar 2019 die Möglichkeit, auf einer speziellen Webseite Preise zu überprüfen und nach den besten Angeboten zu suchen. Kurierdienste müssen Kunden klare Informationen über Lieferpreise und -konditionen geben. Die nationalen Postbehörden werden Daten von Versandunternehmen sammeln, um den Markt zu überwachen und unangemessen hohe Tarife zu bewerten.
Weitere Informationen zum EU-Paketversand
Quecksilber lose bei Zahnmedizin verboten
Ab dem 1. Januar 2019 darf Dentalamalgam nur noch in verkapselter Form verwendet werden. Die Verwendung von Quecksilber in loser Form durch Zahnärzte ist verboten.
4. Energie
Ökostrom-Umlage sinkt 2019
Ab dem 1. Januar 2019 beträgt die Umlage für Ökostrom, die sogenannte "EEG-Umlage" nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, 6,405 ct/kWh (Cent pro Kilowattstunde). Die Umlage ist Teil des Strompreises und fördert Anlagen, die Strom aus Wind, Wasser und Sonne produzieren. Berechnet wird sie als Differenz zwischen dem Preis, den Erzeuger für ihren Strom bekommen, und den garantierten Abnahmepreisen für Ökostrom. Je billiger der Strom für die Energiekonzerne ist, desto höher die Umlage - und umgekehrt. Verbraucher zahlen die EEG-Umlage über die Stromrechnung.
Weitere Informationen zur Ökostrom-Umlage
5. Steuern und Finanzen
Kinderfreibetrag, Kindergeld und Grundfreibetrag steigen
Das Kindergeld steigt zum 1. Juli 2019 auf 204 Euro. Bereits zum 1. Januar 2019 wird der steuerliche Kinderfreibetrag auf 7.620 Euro erhöht und zum 1. Januar 2020 auf 7.812 Euro. Auch der Grundfreibetrag für Erwachsene wird höher. Familien werden damit um rund zehn Milliarden Euro jährlich entlastet.
Weitere Informationen zum Kindergeld
Grenzüberschreitende Umwandlungen von Unternehmen in andere Rechtsformen
- ergänzt am 2.1.2019 -
Die Bundesregierung hat mit dem Umwandlungsetz ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Firmen nach britischem Recht die Niederlassungsfreiheit in Deutschland auch nach dem EU-Austritt Großbritanniens sichert. Dieses Gesetz ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.
Weitere Informationen zum Umwandlungsgesetz
6. Umwelt
Mehr Recycling, weniger Abfall
220,5 Kilogramm Verpackungsmüll ist 2016 pro Person angefallen. Damit liegt Deutschland deutlich über dem europäischen Durchschnitt von 167,3 Kilo. Mit dem neuen Verpackungsgesetz wird die Recyclingquote deutlich erhöht, vor allem für Kunststoff, Glas, Eisen, Aluminium, Papier, Getränkekartons und Verbundverpackungen. Erstmals werden finanzielle Anreize für ökologische Verpackungen gesetzt. Der Wettbewerb wird fairer, weil auch der Online Handel sich zukünftig finanziell am Entsorgungssystem beteiligen muss. Ein neues bundesweites Verpackungsregister gibt jedermann die Möglichkeit, sich online zu informieren. Mehrweg und Einweg wird zukünftig am Supermarktregal kenntlich gemacht und erleichtert so Verbrauchern ihre Wahl.
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7. Landwirtschaft
Änderung des Tierschutzgesetzes
Ferkel sollen noch bis Ende 2020 betäubungslos kastriert werden können. Dies ist notwendig, weil derzeitige Alternativen zur betäubungslosen Kastration den Praxisanforderungen nicht ausreichend genügen. Die kommenden zwei Jahre sollen genutzt werden, um die Umstellung auf praxistaugliche Alternativen zu ermöglichen. Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg ist die kürzlich erfolgte Zulassung für das Tierarzneimittels Isofluran.
Weitere Informationen zum Tierschutzgesetz
8. Asylrecht
Pflicht zur Mitwirkung
Künftig sind Schutzberechtigte verpflichtet, bei Widerrufs- und Rücknahmeverfahren in Asylsachen mitzuwirken. Nach drei Jahren müssen die im Asylverfahren getroffenen Entscheidungen überprüft werden. Das entsprechende Gesetz ist am 12. Dezember 2018 in Kraft getreten.
Weitere Informationen zum Asylrecht
9. Verkehr
Lkw-Maut: Höhere Mautsätze ab Januar 2019
Zum 1. Januar 2019 steigen die Mautsätze für Lkw auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen. Dies geht aus dem aktuellen Wegekostengutachten hervor, das Grundlage des 5. Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes ist.
10. Geburtenregister
- ergänzt am 2.1.2019 -
Menschen, die wegen einer Variante ihrer Geschlechtsentwicklung weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht eindeutig zugeordnet werden können, haben nun die Möglichkeit, im Geburtenregister neben den Angaben "männlich", "weiblich" sowie dem Offenlassen des Geschlechtseintrages die vom Bundesverfassungsgerichts geforderte weitere positive Bezeichnung zu wählen - diese lautet "divers". Das Gesetz ist am 22. Dezember in Kraft getreten.
Mehr zum Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben