Fürsorgerische Leistungen der sozialen Entschädigung

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Arbeit und Soziales (BMAS) Fürsorgerische Leistungen der sozialen Entschädigung

Leistungen nach dem BVG bis 31.12.2023. Ab 2024 gilt das SGB XIV

Titelbild der Publikation "Fürsorgerische Leistungen der sozialen Entschädigung"
  • Broschüre, 27 Seiten
  • Stand:
  • Sprachen: Deutsch
  • Artikelnummer: A106
  • Maximale Bestellmenge: 100 Exemplare

Die Fürsorgerischen Leistungen sind Teil des Sozialen Entschädigungsrechts, das im Bundesversorgungsgesetz und seinen Nebengesetzen geregelt ist.

Hinweis: Gesundheitliche Schäden, die Geflüchteten im Zusammenhang mit Kriegseinwirkungen im Ausland oder durch traumatisierende Ereignisse vor der Einreise nach Deutschland entstanden sind, sind nicht vom Recht der Sozialen Entschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz umfasst.

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