Konsequente Verfolgung von Betrug mit EU-Mitteln

Europäische Staatsanwaltschaft Konsequente Verfolgung von Betrug mit EU-Mitteln

Korruption, Betrug, Geldwäsche: Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU in den Mitgliedstaaten sollen künftig von einer unabhängigen, dezentralen Behörde verfolgt werden. Die sogenannte Europäische Staatsanwaltschaft wird voraussichtlich Ende 2020 ihre Arbeit aufnehmen. Das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft  und zur Änderung weiterer Vorschriften ist am 17. Juli 2020 in Kraft getreten.

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Bronzene Figur der römischen Göttin der Gerechtigkeit, Justitia. Die Figur trägt ein Schwert und eine Waage in den Händen. Im Hintergrund ist die EU-Flagge zu sehen.

Die länderübergreifende Europäische Staatsanwaltschaft soll vor allem die finanziellen Interessen der EU schützen.

Foto: picture alliance / Ulrich Baumgarten

Sowohl die Europäische Union als auch ihre Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die finanziellen Interessen der EU vor Straftaten zu schützen. Diese Straftaten verursachen jedes Jahr einen beträchtlichen finanziellen Schaden. Nicht immer können diese Taten von den nationalen Behörden in ausreichendem Maße untersucht und strafrechtlich verfolgt werden.

Erste unabhängige Staatsanwaltschaft der EU

Mit Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft wird erstmals eine unabhängige und dezentrale Staatsanwaltschaft der Europäischen Union geschaffen. Ziel ist die Bekämpfung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU in den Mitgliedstaaten. Zu solchen Straftaten gegen den Finanzhaushalt der Europäischen Union gehören zum Beispiel Fälle von Subventionsbetrug, Korruption oder grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug.

Die Europäische Staatsanwaltschaft wird die Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in den teilnehmenden EU-Ländern als zentrale Behörde beaufsichtigen und koordinieren, um einen einheitlichen Ansatz zu gewährleisten.

Anpassung weiterer Strafvorschriften

Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass die Strafvorschriften zum Schutz von Privat- und Dienstgeheimnissen zukünftig auf alle "Europäischen Amtsträger" anwendbar sind. Als Europäische Amtsträger gelten zum Beispiel die Mitglieder der Europäischen Kommission oder Beschäftigte sowie Beamte der EU.

Das Gesetz dient aber auch der Umsetzung einer weiteren EU-Richtlinie: So soll der europäische Strafnachrichtenaustausch, das heißt der Datenaustausch zwischen den nationalen Strafregisterbehörden, weiter verbessert werden. Dazu werden das Europäische Führungszeugnis auf Drittstaatsangehörige ausgeweitet und das Recht auf Auskunft von zur eigenen Person gespeicherten Eintragungen erweitert. Parallel dazu wird klargestellt, dass deutsche Gerichtsentscheidungen nicht in das Europäische Führungszeugnis aufgenommen werden.