Freizügigkeitsrecht
Durch Änderungen im Freizügigkeitsrecht werden für Bürger der Europäischen Union die Einreise und der Aufenthalt in Deutschland vereinfacht. So wird unter anderem die bisherige Freizügigkeitsbescheinigung abgeschafft.
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Mit der Neuregelung ist beim Freizügigkeitsrecht in der Europäischen Union die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen Vergangenheit. Das gilt für Unionsbürger, die nach Deutschland einreisen und die sich hier aufhalten wollen.
Abgeschafft wurde auch die für alle Unionsbürger bisher nötige Freizügigkeitsbescheinigung. Ein Beitrag zum Bürokratieabbau, denn ohne ihre Vorlage bei Behörden konnten Unionsbürger viele Leistungen bisher nicht in Anspruch nehmen.
Wirkungsvoller bekämpft werden aber Missbrauch und Betrug, die im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsrecht stehen, wie zum Beispiel Scheinehen.
Die Neuregelungen traten zum 29. Januar 2013 in Kraft.