Erklärung der Bundesregierung zum Fall Nawalny

Die Bundesregierung hatte die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) um technische Unterstützung bei der Analyse von Proben von Alexej Nawalny gebeten. Heute hat die OVCW die Ergebnisse der Analyse der beiden hiermit beauftragten OVCW-Referenzlabore veröffentlicht. Die Ergebnisse stimmen mit den Ergebnissen überein, die bereits durch Speziallabore in Deutschland, Schweden und Frankreich erzielt worden sind. Damit bestätigt sich erneut der zweifelsfreie Nachweis, dass Alexej Nawalny Opfer eines Angriffs mit einem chemischen Nervenkampfstoff der Nowitschok-Gruppe geworden ist. Dieser nicht öffentlich bekannte Nervenkampfstoff ist von Seiten der OVCW bislang nicht amtlich gelistet worden.
 
Die Bundesregierung prüft derzeit den detaillierten Fachbericht zur Analyse, der ihr von Seiten der OVCW gestern vorgelegt worden ist. Bei der geplanten Weitergabe bzw. Veröffentlichung der Informationen sowie bei der Frage der amtlichen Listung spielt die Bewertung von Proliferationsrisiken eine wesentliche Rolle. Es darf kein Wissen über die gefährliche Substanz in falsche Hände geraten können.
 
Die Bundesregierung erneuert ihre Aufforderung an Russland, sich zu den Geschehnissen zu erklären.
 
Über die nächsten Schritte wird es in den kommenden Tagen im Exekutivrat der OVCW und im Kreis der EU-Partner einen engen Austausch geben. Jeder Einsatz von Chemiewaffen ist ein gravierender Vorgang und kann nicht ohne Konsequenzen bleiben.