Die Raucherquote senken

Verbraucherschutz Die Raucherquote senken

Zum Schutz der Gesundheit will die Bundesregierung nikotinhaltige und nikotinfreie elektronische Zigaretten gleichbehandeln. Für Tabakerzeugnisse sollen die Werbeverbote künftig weiter reichen als bisher. Dazu hat das Kabinett heute eine Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes beschlossen.

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Der Gesetzentwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes enthält schärfere Regelungen, als es die Tabakproduktrichtlinie der EU vorsieht. Die Umsetzung der Richtlinie selbst ist mit dem Tabakerzeugnisgesetz vom März dieses Jahres bereits erfolgt.

Nikotinhaltiges und -freies gleichstellen

Jetzt geht es zum einen darum, nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter den nikotinhaltigen E-Zigaretten im Tabakerzeugnisgesetz gleichzustellen.

Denn hierzulande sind jedes Jahr 120.000 Todesfälle auf das Rauchen zurückzuführen. Durch das Rauchen entstehen darüber hinaus jährlich volkswirtschaftliche Kosten von nahezu 80 Milliarden Euro. Die Raucherquote hat sich in den letzten Jahren in Deutschland durchaus verringert. Und im europäischen Vergleich steht Deutschland gut da.

Die Bundesregierung will mit der Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes die Raucherquote aber allgemein und besonders bei Jugendlichen weiter senken. Zumal sich elektronische Zigaretten vor allem bei 16- bis 19-Jährigen zu einem Lifestyle-Produkt entwickeln.

Schärfere Werbeverbote

Zum anderen sind über die bestehenden Regelungen hinaus für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter zusätzliche Werbeverbote vorgesehen. Diese sind:

- ein generelles Verbot der Außenwerbung für Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und Nachfüllbehälter sowie
- eine Beschränkung der Kinowerbung auf solche Kinofilme, für die keine Jugendfreigabe vorliegt.

Außerdem wird eine kostenlose Abgabe verboten für

- Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak und
- außerhalb von Geschäftsräumen für andere Rauchtabakerzeugnisse, rauchlose Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und Nachfüllbehälter.

Abwägen zugunsten des Gesundheitsschutzes

Die mit diesen Maßnahmen einhergehenden Eingriffe in die Freiheitsrechte der Tabak- und Werbewirtschaft (Berufs- und Meinungsäußerungsfreiheit) sind aus Sicht der Bundesregierung gerechtfertigt. Sie waren gegenüber den hohen Gütern des Gesundheitsschutzes und des Schutzes von Leben abzuwägen. Dass eine Schutzpflicht des Staates bestehen kann, die auch eine Risikovorsorge gegen Gesundheitsgefährdungen umfasst, davon geht das Bundesverfassungsgericht in einschlägigen Entscheidungen aus.

Auch der Jugendschutz wurde bei der Abwägung herangezogen. Jugendliche können sich Außenwerbung schwer entziehen. Studien belegen einen Zusammenhang zwischen der Häufigkeit des Kontakts mit Zigarettenwerbung und dem Rauchverhalten von Jugendlichen. Im Übrigen ist schon im Jugendschutz-Änderungsgesetz vorgesehen, dass sowohl die Abgabe nikotinhaltiger und auch nikotinfreier E-Zigaretten an Jugendliche verboten ist.

Es ist erforderlich, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimmt.