Das Grundgesetz auf der Zielgeraden

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Der Weg zum Grundgesetz - Teil 9 Das Grundgesetz auf der Zielgeraden

Anfang Mai näherte sich die Arbeit am Grundgesetz dem Ende. Gestritten wurde noch über die Verwaltung der Umsatzsteuer oder Elternrechte. Doch die Zeit drängte: Das Grundgesetz sollte auf den Tag genau vier Jahre nach der Kapitulation Deutschlands beschlossen werden.

2 Min. Lesedauer

Urschrift des Grundgesetzes

Die Urschrift dokumentiert: Am 8. Mai 1949 hat der Parlamentarische Rat das Grundgesetz beschlossen.

Foto: Bundesregierung/Steiner

Nach der Einigung auf einen Grundgesetzentwurf, mussten die Fraktionen in weiteren Debatten letzte Einzelheiten ausarbeiten. Gestritten wurde etwa über die Rechte von Eltern oder die Frage, ob der Bund oder die Länder die Umsatzsteuer verwalten sollten.

Am 5. und 6. Mai erreichte das Grundgesetz die Zielgerade: In der vierten Lesung im Hauptausschuss wurden alle Artikel des Entwurfs und alle Änderungsanträge vorgetragen und einzeln beschlossen.

Die Todesstrafe wird abgeschafft

Die Abgeordneten beschlossen dort etwa die Todesstrafe abzuschaffen. Außerdem bekam das bundesdeutsche Parlament in dieser Sitzung seinen Namen. Die Abgeordneten ersetzten nach einem entsprechenden Antrag die Bezeichnung „Volkstag“ durch „Bundestag“. Noch am gleichen Tag folgte die zweite Lesung in der Vollversammlung des Parlamentarischen Rates.

Am 8. Mai traf sich das Plenum schließlich zur dritten und abaschließenden Lesung. Die Sitzung begann nachmittags um 15.16 Uhr und dauerte bis in die Morgenstunden des 9. Mai. Zu Beginn der Aussprache bemängelten Abgeordnete von SPD und CDU die eingeschränkte Souveränität des zukünftigen Staates. Der spätere Bundespräsident Theodor Heuss (FDP) kritisierte danach, dass Ministerpräsidenten, die Kirche sowie die Besatzungsmächte versucht hätten, den Parlamentarischen Rat zu beeinflussen.

Die Beratungen zu den einzelnen Artikeln verliefen im Anschluss relativ zügig. In der letzten Lesung wurde auch aufgenommen, wie die Bundesflagge gestaltet sein soll. Nachzulesen in Artikel 22: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“ Die Abgeordneten hatten sich zwar bereits vor der Sitzung auf die Farben Schwarz, Rot und Gold geeinigt, allerdings forderte die Union bis zuletzt ein Kreuz auf der Flagge. 

Abstimmung am Jahrestag der deutschen Kapitulation

Das symbolträchtige Datum 8. Mai war nicht zufällig gewählt, sondern sollte an die Kapitulation Deutschlands im Jahr 1945 erinnern. Den Westalliierten sollte  das zeigen, dass sich die Deutschen verantwortungsvoll am politischen und wirtschaftlichen Wiederaufbau beteiligen. Konrad Adenauer unterbrach die Schlusserklärung deshalb kurz vor Mitternacht, um das Grundgesetz noch an diesem historischen Tag verabschieden zu können.

Um 23.55 Uhr wurde das Verfassungswerk mit 53 gegen 12 Stimmen angenommen. Dagegen stimmten sechs Abgeordnete der CSU sowie die Abgeordneten der Deutschen Partei (DP), des Zentrums und der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD). Zum Schluss rief Konrad Adenauer die Verantwortlichen in den Ländern auf, das Gesetz in den Landtagen so schnell wie möglich zu ratifizieren.

75 Jahre Grundgesetz: Am 23. Mai 1949 gab sich Deutschland das Grundgesetz. Dessen Anfang macht unmissverständlich klar: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – ein Satz, der bis heute wirkt und Grundlage der Politik unseres Landes ist. Der 75. Geburtstag 2024 ist nun Anlass, in dieser Serie über die Entstehungszeit des Grundgesetzes zu berichten.