Das ändert sich zum Februar 2019

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Gesetzliche Neuregelungen Das ändert sich zum Februar 2019

Arzneimittel werden fälschungssicherer: Sie müssen nun eine individuelle Nummer und ein Siegel tragen. Für die nächste Periode des Emissionshandels gibt es Neuigkeiten. Und für Staubsauger gibt es kein Energielabel mehr. Diese Regelungen treten nun in Kraft.

2 Min. Lesedauer

verschiedeneTabletten mit einem Glasfläschchen

So geht es künftig nicht mehr: Zum Schutz vor Fälschungen müssen Verpackungen von Medikamenten künftig eine individuelle Nummer und ein Siegel haben.

Foto: picture alliance / WILDLIFE

1. Gesundheit

Arzneimittel werden fälschungssicherer

Verpackungen von Medikamenten müssen ab dem 9. Februar 2019 besondere Sicherheitsmerkmale tragen: eine individuelle Nummer sowie ein Siegel, das unerlaubtes Öffnen erkennen lässt. So soll verhindert werden, dass gefälschte Arzneimittel in Umlauf geraten. Mit der Verordnung wird deutsches Recht an europäische Standards angepasst.

2. Klimaschutz

Emissionshandel: Klimaschutz durch weniger Emissionen

12.000 Industrie- und Energieanlagen nehmen europaweit am Emissionshandel teil. Das heißt: Sie dürfen gemeinsam nur eine Höchstmenge an Treibhausgasen ausstoßen - eine Maßnahme für den Klimaschutz. Diese Gesamtmenge wird von Jahr zu Jahr weniger. Derzeit reduziert sie sich um 38 Millionen Tonnen jährlich, ab 2021 um 48 Millionen jedes Jahr. Die Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG), die Ende Januar in Kraft getreten ist, setzt diese europäische Reform in deutsches Recht um. Gleichzeitig sichert das Vorgehen die internationale Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrien in der EU, denn bestimmte Emissionszertifikate werden auch in der vierten Handelsperiode von 2021 bis 2030 zunächst einmal kostenlos zugeteilt. Durch die zügig eingeleitete Umsetzung der Richtlinie gewährleistet die Bundesregierung den rechtzeitigen Start des Antragsverfahrens zur kostenlosen Zuteilung der Zertifikate im Frühjahr 2019.

Weitere Informationen zum Emissionshandel und zum Gesetzentwurf zur Reform des Emissionshandels

3. Verbraucher

Kein Energielabel für Staubsauger mehr

Wer künftig einen neuen Staubsauger kaufen will, wird sich zum Vergleich des Energieverbrauchs nicht mehr an einem Energielabel orientieren können. Stattdessen kann der Käufer jedoch Herstellerangaben zum Vergleich heranziehen. Seit dem 19. Januar 2019 dürfen Händler neue Staubsauger nicht mehr mit einem Energielabel bewerben. Bereits angebrachte Etiketten zur Energieverbrauchskennzeichnung müssen unverzüglich von den Staubsaugern entfernt oder überklebt werden. Grundlage ist ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union. Das Gericht hat festgestellt, dass die von der EU-Kommission gewählte Prüfmethode, womit Energieeffizienz von Staubsaugern zu bestimmen ist, sich nicht nah genug an dem tatsächlichen Verbraucherverhalten orientiert. Denn es waren nur Tests mit leeren Staubsaugerbeuteln vorgesehen. Das Kennzeichnungsverbot bezieht sich sowohl auf Werbung in Printmedien und im Internet, als auch auf das Ausstellen in Verkaufsräumen.

Weitere Informationen zur Kennzeichnung von Staubsaugern