Zwei-Säulen-Modell zu Cannabis

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Eckpunkte vorgelegt Zwei-Säulen-Modell zu Cannabis

Die Bundesregierung hat sich auf die Eckpunkte zur Legalisierung von Cannabis geeinigt. Die drei zentralen Ziele sind: Jugendliche besser schützen, den Konsum sicherer machen sowie Justiz und Polizei entlasten. Lesen Sie hier mehr zum geplanten Zwei-Säulen-Modell.

2 Min. Lesedauer

Cem Oezdemir und Karl Lauterbach gehen gemeinsam zur Pressekonferenz.

In einer gemeinsamen Pressekonferenz stellten Landwirschaftsminister Cem Özdemir und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ihre Gesetzespläne für die Cannabispolitik vor.

Foto: IMAGO/photothek/Janine Schmitz

In Zukunft sollen Erwachsene eine bestimmte Menge Cannabis privat anbauen oder über eine nicht-gewinnorientierte Vereinigung beziehen können. Zudem soll Cannabis im Rahmen regionaler Modellvorhaben in lizenzierten Fachgeschäften für Erwachsene erhältlich sein. Diese beiden zentralen Säulen stellte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach heute mit dem Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vor.

Mit dem Zwei-Säulen Modell CARe („Club Anbau & Regional-Modell“) soll nun mehr Sicherheit im Konsum von Cannabis erreicht werden. Kinder und Jugendliche sollen besser geschützt und der Schwarzmarkt zurückgedrängt werden. Ziel ist eine progressive präventionsorientierte Cannabispolitik.

Man wolle die kontrollierte Abgabe an Erwachsene und gleichzeitig den maximalen Schutz der Kinder und Jugendlichen, sagte Landwirtschaftsminister Özdemir. „Cannabis ist ein weit verbreitetes Genussmittel. Es wird in Deutschland oft illegal angeboten und genutzt. Damit gefährdet es häufig die Gesundheit,“ so Bundesgesundheitsminister Lauterbach. Daher müssten wir neue Wege in der Cannabis-Politik gehen. 

1. Säule: Eigenanbau

In einem ersten Schritt sollen der Anbau in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen und der private Eigenanbau bundesweit ermöglicht werden. Man wolle von Verboten wegkommen und die Möglichkeit bieten, sich legal mit Cannabis zu versorgen, so Lauterbach.

In den Vereinen oder Clubs ist die Abgabe des geernteten Cannabis ausschließlich an Mitglieder erlaubt. Diese müssen volljährig sein. Pro Tag dürfen maximal 25 Gramm Cannabis, pro Monat 50 Gramm abgegeben werden. Die Abgabe an Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren ist begrenzt auf eine Menge von 30 Gramm pro Monat.

An die Mitglieder darf neben dem geernteten Genusscannabis auch von der Vereinigung er­zeugte Samen und Stecklinge für den Eigenanbau abgegeben werden. Pro Monat jedoch maximal sieben Samen oder fünf Stecklinge.

Der Besitz von Cannabis, also das Mitführen von in der Öffentlichkeit, soll zum Eigenkonsum bis 25 Gramm möglich sein. Auch der private Eigenanbau soll nun legal werden. Allerdings sollen maximal drei  Pflanzen zulässig sein. 

Die Vereinigung müssen zudem Auflagen zu Jugendschutz und Prävention erfüllen: Beispielsweise müssen sie Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte ernennen, die über nachgewiesene Sachkenntnisse verfügen. Auch sind die Vereine verpflichtet mit der lokalen Suchtpräventions- oder Beratungsstelle zusammenzuarbeiten.

2. Säule: Regionaler Modellversuch

In einem zweiten Schritt soll in ausgewählten Regionen fünf Jahre ein wissenschaftlich konzipiertes Modellvorhaben umgesetzt werden. Dabei wird Unternehmen – in einem lizensierten und staatlich kontrollierten Rahmen – die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe von Genusscannabis ermöglicht. Die Abgabe soll dabei lediglich an Erwachsene in Fachgeschäften erfolgen. 

Das Modell wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Die Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt sollen dadurch genauer untersucht werden.

Gesetzentwürfe folgen

Auf Basis des Eckpunktepapiers wird die Bundesregierung im April 2023 einen Gesetzentwurf zur Säule 1 vorlegen. Nach der Sommerpause soll der Gesetzentwurf zur Säule 2 folgen.

Das Eckpunktepapier ist nach Beratungen mit der EU-Kommission entstanden. Daran mitgearbeitet haben die Ministerien der Justiz, dem Inneren, der Landwirtschaft und der Wirtschaft sowie das Auswärtige Amt. Federführend war das Bundesgesundheitsministerium. Lesen Sie hier mehr zu dem Eckpunktepapier.