Bildung als Chance für Alle

50 Jahre BAföG Bildung als Chance für Alle

Vor 50 Jahren wurde mit dem BAföG der Grundstein für einen rechtlichen Anspruch auf individuelle Ausbildungsförderung durch den Staat gelegt. Seitdem können alle jungen Menschen einen ihrer Neigung, Eignung und Leistung entsprechenden Bildungsweg bis hin zum Hochschulstudium einschlagen, auch wenn die Eltern sie finanziell nicht unterstützen können. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum BAföG im Überblick.

4 Min. Lesedauer

Münzen liegen auf einem BAföG-Formular

50 Jahre BAföG, das heißt 50 Jahre finanzielle Unterstützung junger Menschen auf ihrem Ausbildungsweg. 

Foto: picture alliance / dpa Themendienst / Florian Schuh

Was ist BAföG?

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist eine finanzielle Unterstützung für Studierende, Schülerinnen und Schüler. Die Förderung hilft jungen Menschen, deren Eltern sich das nicht leisten können, ihre Ausbildung zu finanzieren. So gewährleistet die Bundesregierung Chancengerechtigkeit in der Bildung. Auf Antrag erhalten Jugendliche und junge Erwachsene eine Förderung, die sie individuell bei der Finanzierung von Lebenshaltungskosten, Wohnungskosten und bei der Zahlung der Kranken- und Pflegeversicherung unterstützt. Der Höchstsatz liegt aktuell bei 861 Euro im Monat für Studierende und 832 Euro für Schülerinnen und Schüler.

Auch Auslandsaufenthalte können gefördert werden: auf das Auslands-BAföG haben grundsätzlich alle im Inland bereits geförderten jungen Menschen einen Anspruch. Aber auch für Studierende, Schülerinnen und Schüler, die in Deutschland nicht gefördert werden, kann sich ein Antrag auf Auslands-BAföG lohnen: Durch die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland sind etliche Jugendliche und junge Erwachsene anspruchsberechtigt, die im Inland kein BAföG erhalten.

Die Gesamtausgaben des Bundes für die Leistungen im Rahmen des BAföGs betragen inzwischen fast 2,9 Milliarden Euro jährlich. Insgesamt hat die Zahl der jährlich BAföG-Geförderten seit Beginn der Förderung die 35-Millionen-Marke überschritten.

Wer kann BAföG bekommen?

BAföG erhalten Jugendliche und junge Erwachsene, deren Familien nicht allein für die Kosten ihrer Ausbildung aufkommen können. Entscheidend bei der Berechtigung ist also die finanzielle Bedürftigkeit. Daher werden zur Berechnung des BAföG-Anspruchs das Einkommen der Eltern beziehungsweise des Ehepartners sowie das Einkommen und das Vermögen des Antragstellers herangezogen.

Grundsätzlich sind alle jungen Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit BAföG-berechtigt. Aber auch Bürger der Europäischen Union, Migranten und Geflüchtete, die in Deutschland leben, können BAföG als finanzielle Unterstützung während des Studiums oder der Schulzeit erhalten. Voraussetzung hierfür: eine Bleibeperspektive in Deutschland und die gesellschaftliche Integration.

Muss das BAföG zurückgezahlt werden?

Schülerinnen und Schüler erhalten BAföG als Zuschuss. Sie müssen also am Ende der Förderung nichts zurückzahlen. Für Studierende wird das BAföG zur Hälfte als Zuschuss, zur Hälfte als Darlehen ausbezahlt. Das Darlehen muss zurückgezahlt werden.

Hierfür gelten jedoch besonders soziale Bedingungen: Beim BAföG-Darlehen handelt es sich um ein zinsloses Darlehen – die Rückzahlungssumme bleibt also immer dieselbe. Mit der Rückzahlung des Darlehens muss erst fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer begonnen werden. Darüber hinaus sind Zahlpausen für Darlehensnehmer mit einem geringen Einkommen möglich. Spätestens nach 20 Jahren gilt die Schuld als getilgt, sofern sich um die Rückzahlung bemüht wurde. Und: Niemand muss mehr als 10.010 Euro zurückzahlen (maximal 77 Monatsraten à 130,- Euro).

Was ist das Aufstiegs-Bafög?

Eine besondere Form des BAföGs ist das sogenannte Aufstiegs-BAföG. Es richtet sich an Menschen, die bereits im Berufsleben stehen und sich weiter qualifizieren wollen. Im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes wird die Vorbereitung auf mehr als 700 verschiedene Fortbildungsabschlüsse wie beispielsweise zum Meister oder zum Fachwirt unterstützt.

Geförderte werden hierbei durch einen großzügigen Vollzuschuss zum Lebensunterhalt sowie bei der Zahlung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren anteilig unterstützt. Außerdem haben siie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten. So soll jeder die Möglichkeit haben, sich beruflich weiterzubilden. Dies kann die Zufriedenheit mit dem Beruf, das Gehalt und Karrierechancen erhöhen.

Was tut die Bundesregierung, um die Situation der BAföG-Geförderten weiter zu verbessern?

Seit Beginn der Förderung wurde das Bundesausbildungsförderungsgesetz stetig weiterentwickelt und kontinuierlich an die Lebenswirklichkeit der jungen Menschen angepasst. Auch die BAföG-Reform aus dem Jahr 2019 hat einige Neuerungen gebracht, zum Beispiel:

  • Aufstockung der Förderung: Die Höchstsätze der Förderung wurden 2019 um 5 Prozent und 2020 nochmals um 2 Prozent angehoben. Für Studierende liegt der Höchstsatz der BAföG-Förderung mittlerweile bei 861 Euro im Monat. Für Schülerinnen und Schüler liegt die maximale Fördersumme bei 832 Euro. Auch der Wohnzuschlag wurde deutlich erhöht, um auf die aktuelle Entwicklung des Mietmarkts zu reagieren. Ebenso wurden die Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung angehoben.
  • Vergrößerung der Gruppe der Förderberechtigten: Mit der BAföG-Reform wurden die Freibeträge für das Einkommen der Eltern – die Grundlage der Berechnung des Anspruchs – schrittweise angehoben. So sind mehr junge Menschen förderungsberechtigt und mehr Familien können bei der Ausbildung ihrer Kinder entlastet werden.
  • Anhebung der Freibeträge: Die Freibeträge auf anzurechnendes Vermögen wurden angehoben. Denn wer sich in der Ausbildung befindet, soll auf eigene finanzielle Rücklagen zugreifen können, ohne dass diese auf die Förderung angerechnet werden. Der Freibetrag wurde auf 8.200 Euro heraufgesetzt.
  • Verbesserung der Rückzahlungsbedingungen: Die Rückzahlungskonditionen für Studierende wurden angepasst und sozial gerechter ausgestaltet. Wer 77 Monatsraten getilgt hat, ist endgültig schuldenfrei, unabhängig davon, wie hoch das Darlehen ursprünglich war. Wer den Darlehensanteil seines BAföG „trotz allen Bemühens“ auch nach 20 Jahren nicht zurückzahlen kann, wird von der Restschuld befreit.
  • Antragsassistent „BAföG Digital“: Dank des digitalen Formulars kann die Unterstützung bequem am Computer beantragt werden. Die intuitive Bedienung und die Möglichkeit, Nachweise nachzureichen, ermöglichen eine schnelle und fristgerechte Einreichung des Antrags. Ein weiterer Vorteil: Der Bearbeitungsstatus ist jederzeit einsehbar.

Hatte die Corona-Pandemie Auswirkungen auf das BAföG?

Der Bundesregierung ist es wichtig, BAföG-Geförderte auch in der schwierigen Zeit der Corona-Pandemie zu unterstützen. Studierende sowie Schülerinnen und Schüler sollen keine finanziellen Nachteile durch pandemiebedingte Einschränkungen ihrer Ausbildungsstätten erleiden. So ergibt sich zum Beispiel für Studierende in allen Bundesländern mit Verlängerung der Regelstudienzeiten auch eine verlängerte Förderungshöchstdauer. Studierende in Ländern ohne Regelstudienzeitverlängerung können ihre BAföG-Förderung auf Antrag verlängern, wenn sie coronabedingte Studienbeeinträchtigungen nachweisen können.