Wie arbeitet die Bundesregierung mit Herkunftsstaaten zusammen, um Abschiebungen durchzuführen?

Jeder Staat ist verpflichtet, seine Staatsangehörigen, auch gegen deren Willen, zurückzunehmen. Wie genau Rückübernahmen ablaufen, vereinbaren die Staaten in sogenannten Rückübernahmeabkommen.

Neben Abkommen zwischen einzelnen Staaten gibt es auch gemeinsame Verträge der EU.

Manchmal können Flüchtlinge nicht auf direktem Wege in ihre Heimat zurückkehren, sondern müssen andere Länder durchqueren. Dafür gibt es Abkommen mit Transitländern. Freiwillige Rückkehrer oder Abgeschobene können so ohne ein Visum durch den Vertragsstaat reisen.

Schwierig ist die Rückkehr, wenn die abgelehnten Asylbewerber keinen Pass haben. Deutschland oder die Europäische Union kann für diese Menschen Ersatzpapiere (sogenannte Laissez-Passer-Papiere) ausstellen. Die Bundesregierung hat mit den Staaten des westlichen Balkans vereinbart, dass sie diese Dokumente bei der Einreise anerkennen.

Eine neue Organisationseinheit der Bundespolizei kümmert sich um die Beschaffung der Ersatzpapiere. Das hat die Bundesregierung im sogenannten Asylpaket II beschlossen. Dadurch kann die Bundespolizei die Länder bei der

effektiver unterstützen.