Verurteilte Homosexuelle werden rehabilitiert

§ 175 Strafgesetzbuch Verurteilte Homosexuelle werden rehabilitiert

Männer, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich nach Paragraph 175 StGB verurteilt wurden, sollen jetzt rehabilitiert werden und einen Entschädigungsanspruch erhalten. Bundesjustizminister Maas bezeichnete diesen Schritt als "überfällig". Das Gesetz ist am 22. Juli 2017 in Kraft getreten.

  • Justiz (BMJ)