Regeln für ein faire Diskussion

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Bürgerinnen und Bürger können im Brandchannel der Bundesregierung www.youtube.com/bundesregierung (im Folgenden „Bundesregierungskanal“ genannt) Fragen in Textform oder als Videobeitrag einreichen und über die eingegangenen Fragen abstimmen. Bundeskanzlerin Angela Merkel wird die zehn beliebtesten Fragen im Kanal beantworten.

Die Mitwirkung am Dialogverfahren unterliegt den folgenden Teilnahmebedingungen.

§ 1 Zeitlicher Verlauf des Dialogs

Die Frist zur Einreichung der Fragen endet am 7. November 2011. Später eingereichte Fragen können leider nicht berücksichtigt werden. Teilnehmer können im Bundesregierungskanal die eingereichten Fragen bis zum 13. November 2011 bewerten. Die Bundeskanzlerin wird die „Top Ten“ der Fragen ab dem 18. November auf dem Bundesregierungskanal beantworten.

§ 2 Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die der Bundeskanzlerin eine Frage stellen möchten. Minderjährige benötigen zur Teilnahme und zum Hochladen von Fragen das Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen gegen die YouTube-Community-Guidelines oder gegen geltendes Recht verstoßen. Teilnehmer, die versuchen, den Dialogverlauf zu stören oder zu manipulieren, werden ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen.

Der Veranstalter ist berechtigt, zur Durchführung dieses Dialogs erlangten personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes im erforderlichen Umfang zu verarbeiten. Der Teilnehmer hat Anspruch auf Auskunft oder Berichtigung nach den gesetzlichen Vorgaben und kann die Einwilligung zur Verarbeitung der Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, was zum Ausschluss am Dialogverfahren führen kann.

§ 3 Teilnahme

Eingereichte Fragen erscheinen nach Freigabe durch den Veranstalter auf dem Bundesregierungskanal.

§ 4 Inhaltliche Anforderung und Netiquette

Die Fragen der Teilnehmer müssen Angela Merkel in ihrer Funktion als Bundeskanzlerin ansprechen. Die Fragen müssen knapp gefasst sein (maximal 250 Zeichen); Videos dürfen maximal eine Minute lang sein. Alle Teilnehmer können beliebig viele Fragen einreichen. Voraussetzung für die Fragestellung ist die Einhaltung der Netiquette.

§ 5 Rechteeinräumung durch den Teilnehmer

Unbeschadet der Rechte, die der Teilnehmer YouTube an den von ihm eingestellten Fragen gemäß der Allgemeinen YouTube Nutzungsbedingungen einräumt, räumt der Teilnehmer dem Veranstalter an den von ihm im Rahmen des Bürgerdialogs eingereichten Fragen unentgeltlich, unwiderruflich, zeitlich und räumlich unbeschränkt die zum Zwecke der Durchführung des Bürgerdialogs erforderlichen Rechte ein, insbesondere das Recht, die Fragen öffentlich zugänglich zu machen, die Fragen zu bearbeiten, aus den Fragen gegebenenfalls zusammen mit weiteren Beiträgen einen Zusammenschnitt zu erstellen und diesen ebenfalls öffentlich zugänglich zu machen und die Fragen und den Zusammenschnitt öffentlich vorzuführen. Das umfasst die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung der Fragen, insbesondere auch in Hörfunk und Fernsehen, Publikationen, Druckwerken und im Internet.

Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter das Recht ein, die von ihm hier eingeräumten Rechte an den Fragen auf Dritte zu übertragen oder Unterlizenzen daran einzuräumen.

Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter zu, dass er über sämtliche oben genannten Rechte in Bezug auf die von ihm eingestellten Fragen bzw. Filme verfügt und diese dem Veranstalter ohne die Verletzung von Rechten Dritter, gleich welcher Art, einräumen kann. Für den Fall, dass ein Beitrag eines Teilnehmers gegen die vorgenannten Anforderungen verstößt, stellt er den Veranstalter von jeglicher daraus resultierender Haftung gegenüber Dritten frei und erklärt sich damit einverstanden, dem Veranstalter alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen.

§ 6 Garantieerklärung

Der Teilnehmer garantiert dem Veranstalter, dass er zum Hochladen der Fragen und zur Übertragung der beschriebenen Rechte berechtigt ist und dass das Material nicht mit Rechten Dritter belastet ist, also zum Beispiel von einem Dritten hergestellt worden ist. Der Teilnehmer muss auch selbst Urheber sein. Das heißt es dürfen nur Fragen hochgeladen werden, die geistiges Eigentum des Teilnehmers sind beziehungsweise die er selbst erstellt hat. Es dürfen grundsätzlich keine Inhalte von Dritten, aus Zeitschriften, Büchern et cetera verwendet werden.

In dem Material dürfen keine Musiken verwendet werden, die von Dritten, also z.B. von CDs stammen. Es dürfen nur Musiken verwendet werden, die der Teilnehmer selbst hergestellt hat und an denen er noch sämtliche Nutzungsrechte inne hat. Alle Urheber des Materials sind vom Teilnehmer namentlich zu nennen, die Miturheber müssen mit der Verwertung einverstanden sein. Insofern stellt der Teilnehmer den Veranstalter von möglichen Ansprüchen der Miturheber frei. Dies gilt auch für den Fall, dass der Teilnehmer nicht selbst Urheber ist, für die Ansprüche des tatsächlichen Berechtigten.

Sofern auf dem Material Personen zu sehen sind, die erkennbar sind und bei denen es sich weder um Personen der Zeitgeschichte (zum Beispiel berühmte Persönlichkeiten wie Politiker, Sportler und Schauspieler oder Personen, die zeitweilig Berühmtheit erlangen) noch um Beiwerk handelt, müssen diese mit der Nutzung einverstanden sein. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter für die vertragsgemäße Nutzung von allen Ansprüchen dieser Personen frei.

§ 7 Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, unzulässig oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. Ein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung der eingereichten Fragen und auf Durchführung des Interviews besteht nicht. Der Veranstalter kann diese Aktion ohne Angabe von Gründen jederzeit beenden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.