Zweiter Bericht der Bundesregierung zur Anhebung der Altersgrenzen von Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richtern des Bundes

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Die Bundesregierung hält mit dem nun zum zweiten Mal vorgelegten Bericht - ebenso wie dies im Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festgestellt wird (BT-Drs. 18/3261) - auch für die Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter des Bundes weiterhin an der Anhebung der Altersgrenzen fest. Die tragenden Gründe für die 2007 beschlossene Anhebung gelten nach wie vor und werden durch die jüngeren Entwicklungen bestätigt.


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