Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen 

Justiz (BMJ) Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen 

gemäß Bekanntmachung vom 25. Mai 2022 (BGBl. I S. 825) – ab 1. Juli 2022 geltende Pfändungsfreigrenzen –

Titelbild der Publikation "Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1. Juli 2021"
  • Broschüre, 40 Seiten
  • Stand:
  • Sprachen: Deutsch
  • Artikelnummer: 42
  • Maximale Bestellmenge: 5 Exemplare

Aus der in dieser Broschüre abgedruckten Tabelle ergeben sich die vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 geltenden Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen, jeweils gestaffelt nach der Höhe des monatlich, wöchentlich oder tageweise zu leistenden Arbeitslohns sowie nach der Anzahl der Personen, denen der Schuldner/die Schuldnerin unterhaltspflichtig ist und Unterhalt leistet. Als Arbeitseinkommen ist dabei das jeweilige Nettoeinkommen des Schuldners/der Schuldnerin zu verstehen.

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