Hamburger Hafen: Teiluntersagung im Investitionsprüfverfahren

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Bundeskabinett Hamburger Hafen: Teiluntersagung im Investitionsprüfverfahren

Die Bundesregierung hat im Investitionsprüfverfahren zum Einstieg der chinesischen Staatsreederei Cosco am Container-Terminal Tollerort des Hamburger Hafens entschieden: Untersagt wird der Erwerb von 25 Prozent oder mehr Stimmrechtsanteilen.

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COSCO

Die Bundesregierung hat die prozentuale Höhe des Einstieges von COSCO klar definert.

Foto: Bundesregierung/Gottschalk

Das Kabinett hat nach Abschluss des Investitionsprüfverfahrens eine teilweise Untersagung des Erwerbs von Stimmrechtsanteilen durch Tochterfirmen der chinesischen Staatsreederei Cosco am Hamburger Hafen beschlossen. Damit kann das chinesische Staatsunternehmen nur einen Anteil unter 25 Prozent an der Container-Terminal Tollerort GmbH des Hamburger Hafens erwerben. Ein Erwerb von 25 Prozent oder mehr Stimmrechtsanteilen wird untersagt.

Keine strategische Beteiligung möglich

Untersagt wird ebenfalls, dass die Erwerber in anderer Weise eine wirksame Beteiligung an der Kontrolle des Hamburger Hafens erlangen. Die Erwerber dürfen also auch nicht an der Geschäftsführung oder am Aufsichtsrat beteiligt werden und keine Veto-Rechte ausüben.

Mit der Teiluntersagung wird eine strategische Beteiligung des chinesischen Konzerns am Hamburger Hafen verhindert und der Erwerb auf eine reine Finanzbeteiligung reduziert. Mit dieser Entscheidung will die Bundesregierung eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit abwenden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird die Teiluntersagung nun den betroffenen Unternehmen zustellen.

Investitionsprüfung vor höherer Beteiligung

Mit der Teiluntersagung stellt die Bundesregierung zugleich sicher, dass die Beteiligungsschwelle von 25 Prozent auch künftig nicht ohne neues Investitionsprüfverfahren überschritten werden kann. Möchte Cosco etwa zu einem späteren Zeitpunkt weitere Anteile erwerben, löst jeder Erwerbsvorgang, der diese Schwelle überschreitet, eine neue Investitionsprüfung nach der Außenwirtschaftsverordnung aus.