Strompreispaket für produzierende Unternehmen
Mit dem Strompreispaket will die Bundesregierung dauerhaft für wettbewerbsfähige Strompreise für Unternehmen sorgen. Das Paket wird nun verlängert und ausgeweitet.
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Wesentlicher Bestandteil des Ende 2023 beschlossenen Paketes ist eine massive Stromsteuersenkung für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Im Rahmen der Wachstumsinitiative soll diese, zunächst bis 2025 befristete, Entlastung nun verstetigt und ausgeweitet werden. Die entsprechende, von der Bundesregierung am 17. Juli 2024 vorgelegte, Formulierungshilfe für den Bundestag befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.
Mit dem Strompreispaket sinkt die Stromsteuer dauerhaft für alle Unternehmen des produzierendes Gewerbes auf den Mindestwert, den die Europäische Union zulässt. Sie beträgt dann noch 0,05 Cent pro Kilowattstunde – vorher waren es über 1,5 Cent pro Kilowattstunde.
Mehr als sieben Milliarden Euro Entlastung
Zusammen mit der ebenfalls beschlossenen Verlängerung der sogenannten Strompreiskompensation bis 2030 entspricht das einer Entlastung der Wirtschaft in Höhe von mehr als sieben Milliarden Euro pro Jahr. Hinzu kommt die Abschaffung der EEG-Umlage, die neben Unternehmen auch Haushalte bei den Stromkosten in zweistelliger Milliardenhöhe entlastet.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung in der Wachstumsinitiative vereinbart, Maßnahmen vorzulegen, um die Netzkosten zu senken und die Netzentgelte zu stabilisieren. So sollen sowohl die Industrie als auch Haushalte weiter bei den Stromkosten entlastet und die Planungssicherheit erhöht werden.
Niedrigere Kosten im Emissionshandel
Die rund 350 Unternehmen, die am stärksten im internationalen Wettbewerb stehen, profitieren zudem von der Strompreiskompensation im Klima- und Transformationsfonds. Diese Regelung soll nun als Teil der Wachstumsinitiative bis 2030 verlängert werden.
Die Strompreiskompensation befreit die Unternehmen von den Kosten des CO2-Emissionshandels, die bei der Stromproduktion anfallen. Zudem soll der sogenannte Selbstbehalt wegfallen – das vergrößert die Entlastungswirkung.
Die Bundesregierung setzt sich gegenüber der Europäischen Kommission außerdem dafür ein, die Strompreiskompensation auf weitere Bereiche der Wirtschaft auszuweiten.
Planungssicherheit und weniger Bürokratie für Unternehmen
Mit dem Strompreispaket werde Planungssicherheit für die nächste Zeit geschaffen und die Unternehmen von Bürokratie befreit, unterstrich Bundeskanzler Olaf Scholz bei der Vorstellung am 9. November 2023. Er betonte, dass dennoch entscheidend für den Standort Deutschland bleibe, konsequent den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze voranzutreiben. Für schnellere Planungen und Genehmigungen habe die Regierung aktuell mehr als 100 konkrete Maßnahmen auf den Weg gebracht.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck lobte diese Lösung als verlässlichen Rahmen, der die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie vom Mittelstand bis zu großen Konzernen unterstütze. „Für relevante Teile der sehr energieintensiven Betriebe gibt es über das Zusammenspiel der Instrumente eine wettbewerbsfähige Lösung. Die Stromsteuersenkung für das produzierende Gewerbe wirkt in die Breite der Unternehmen“, betonte er. Das seien gute Schritte.
Produzierendes Gewerbe oder auch verarbeitendes Gewerbe:
Der statistische Begriff bezieht sich auf Unternehmen, die in der Produktion tätig sind, und kann gleichbedeutend mit Industrie beziehungsweise dem industriellen Sektor verwendet werden. Das umfasst unter anderem den Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, das Baugewerbe und produzierendes Handwerk.
Auch Bundesfinanzminister Christian Lindner zeigte sich zufrieden: „Wir setzen mit dieser Entscheidung auf eine marktwirtschaftliche Lösung mit all ihren Vorteilen.“ Die Senkung der Stromsteuer könne im Bundeshaushalt realisiert und im Rahmen der Schuldenbremse finanziert werden.