"Deutschland braucht berufliche Aufsteiger"

Reform des Aufstiegs- BAföGs "Deutschland braucht berufliche Aufsteiger"

Mehr Aufstiegs- und Karrierechancen für Berufstätige - für dieses Ziel hat die Bundesregierung das Aufstiegs-BAföG-Gesetz reformiert. Wer sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Betriebswirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden will, wird nun ab August 2020 noch besser unterstützt.

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Junge Menschen sitzen in einem Computerraum.

Mit der Reform des Aufstiegs-BAföGs soll die Förderung eines beruflichen Aufstiegs bis auf Master-Niveau möglich sein.

Foto: Getty Images/iStockphoto

"Das Innovationsland Deutschland braucht berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger", sagte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek. Aus diesem Grund habe man das Aufstiegs-BAföG novelliert, um es noch attraktiver und fit für die Zukunft zu machen. Zum 1. August würden die "deutlichsten Leistungsverbesserungen seit Bestehen des Gesetzes in Kraft treten". "Wir ermöglichen damit erstmalig die Förderung eines beruflichen Aufstiegs über drei Fortbildungsstufen hinweg bis auf Master-Niveau", so Karliczek.

Die wichtigsten geplanten Verbesserungen:

  • Der einkommensabhängige Zuschuss zum Unterhalt wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut (bisher 50 Prozent).
  • Der Unterhaltsbeitrag pro Kind und Ehepartner (je 235 Euro) wird zu 100 Prozent als Zuschuss gewährt (bisher zu 45 beziehungsweise 50 Prozent als Darlehen).
  • Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 auf 150 Euro pro Monat erhöht. Zudem steigt das Höchstalter für die Berücksichtigung von betreuungsbedürftigen Kindern von 10 auf 14 Jahre.
  • Lehrgangs- und Prüfungskosten werden künftig zu 50 Prozent vom Staat bezuschusst (bisher 40 Prozent), der Rest als Darlehen gewährt.
  • Die Stundungs- und Erlassmöglichkeiten zur Rückzahlung werden ausgeweitet.
  • Aufstieg Schritt für Schritt: Einzelne können künftig auch mehrfach von der Förderung profitieren, nämlich auf allen drei Fortbildungsstufen (zum Beispiel vom Gesellen zum Techniker, vom Techniker zum Meister, vom Meister zum Betriebswirt).

Seit 1996 gibt es das sogenannte Aufstiegs BAföG für den Aufstieg im dualen System der beruflichen Bildung, die finanzielle Unterstützung leisten Bund und Länder. Im Jahr 2019 haben 167.000 Berufstätige vom Aufstiegs-BAföG profitiert. Die Förderleistungen nahmen 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 4,2 Prozent zu.

Weitere Informationen zur Inanspruchnahme der Förderung finden Sie hier . Was ist Aufstiegs-BAföG? Wer hat Anspruch und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden? Lesen Sie hier wichtige Fragen und Antworten zum Aufstiegs-BAföG.