Neues Waffenrecht in Kraft getreten

Innere Sicherheit Neues Waffenrecht in Kraft getreten

Die Bundesregierung will die Zahl der illegalen Waffen und Munition reduzieren. Ein Jahr lang können Besitzer nicht eingetragene Waffen straffrei bei Polizei und Behörden abgeben. Diese Reform des Waffenrechts ist im Wesentlichen am 6. Juli 2017 in Kraft getreten.

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Ein Sportschütze zeigt eine Pistole und einen Revolver vor einem Waffenschrank mit drei Gewehren.

Sicherheitsbehälter für Waffen und Munition müssen künftig noch besser geschützt werden.

Foto: picture-alliance/ ZB

Das Gesetz sieht eine sogenannte Strafverzichtsregelung für den illegalen Besitz von Waffen und Munition vor. Sie ist auf ein Jahr befristet. Durch diese Amnestie wird ein Anreiz geschaffen, Waffen und Munition einer zuständigen Behörde oder Polizeidienststelle zu überlassen.

Sichere Aufbewahrung

Gleichzeitig hebt das neue Gesetz die Sicherheitsstandards für die Aufbewahrung von Waffen und Munition an. Das Ziel: weniger Waffen sollen abhanden kommen.

Es gilt eine Besitzstandsregelung: Waffenbesitzer dürfen ihre vorhandenen Sicherheitsbehältnisse weiternutzen.

Effektiverer Vollzug

Weitere Regelungen greifen Anregungen der Waffenbehörden in den Bundesländern auf. Dadurch soll der Vollzug des Waffenrechts effektiver werden. Das hat positive Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit.