Mehr Unterstützung für Azubis, Schüler und Studenten

Förderung für Bildung Mehr Unterstützung für Azubis, Schüler und Studenten

Bildung darf nicht am Geld scheitern. Die Bundesregierung hat sich deshalb für ein Mehr an Förderung entschieden: BAföG-Geförderte erhalten seit 1. August 2019 deutlich mehr Geld und die Förderung kommt einer größeren Anzahl von Menschen zugute. Auch die Berufsausbildungsbeihilfe ist gestiegen. Gleiches gilt für das Ausbildungsgeld für junge Menschen mit Behinderungen.

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Münzen liegen auf einem BAföG-Formular

Mehr Förderung für Azubis, Schüler und Studenten

Foto: picture alliance / dpa Themendienst / Florian Schuh

Schüler und Studierende, die BAföG bekommen, erhalten jetzt spürbar mehr Unterstützung: Früher lag der Höchstsatz der BAföG-Förderung bei 735 Euro. Seit 1. August 2019 sind es 853 Euro, zum Wintersemester 2020/21 wird der Höchstsatz bei 861 Euro liegen. Wer eine schulische Ausbildung absolviert, erhielt früher maximal 708 Euro. Mit der Reform steigt die maximale Fördersumme im Jahr 2019 auf 825 Euro und im Jahr 2020 auf 832 Euro.

Der Freibetrag für das Einkommen der Eltern – Grundlage für die Berechnung des Anspruchs – steigt in drei Stufen bis 2021 um insgesamt 16 Prozent. Damit kommen mehr Studierende in den Genuss von BAföG. Zudem sind die Rückzahlungskonditionen nun sozial gerechter.

Mehr Unterstützung für Azubis

Die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge der Berufsausbildungsbeihilfe werden in zwei Stufen angehoben. Zum 1. August 2019 ist der Höchstbetrag für Lebensunterhalt und Wohnen deutlich gestiegen: von vorher 622 Euro auf 716 Euro monatlich. Zum 1. August 2020 steigt er nochmals auf 723 Euro pro Monat.

Nicht nur die Bedarfssätze steigen, auch die Einkommensfreibeträge für das Einkommen werden erhöht.

Höheres Ausbildungsgeld für junge Menschen mit Behinderung

Das Ausbildungsgeld ist eine vergleichbare Förderung für junge Menschen, die eine Ausbildung in einer besonderen Einrichtung der beruflichen Eingliederung oder in einer Behindertenwerkstatt absolvieren. Ausbildungsgeld gibt es auch bei einer betrieblichen Qualifizierung während einer sogenannten "Unterstützten Beschäftigung".

Beim Ausbildungsgeld erhöhen sich die Bedarfssätze - wie bei der Berufsausbildungsbeihilfe - um fünf Prozent zum 1. August 2019 und noch einmal um zwei Prozent zum 1. August 2020. Auch die Freibeträge für das Einkommen der Eltern steigen 2019 um sieben Prozent.