Mehr Sicherheit und Transparenz

Implantateregister Mehr Sicherheit und Transparenz

Um die Sicherheit und Qualität von Implantaten zu verbessern, wird ein verbindliches bundesweites Implantateregister eingerichtet. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundesrat gebilligt.

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Ein in grüner Uniform mit Mundschutz bekleideter Arzt zeigt mit seinem rechten Zeigefinger auf ein Röntgenbild von einer künstlichen Hüfte.

Im neuen Register werden auch alle Implantationen verpflichtend erfasst.

Foto: Getty Images/iStockphoto

Die ersten Implantate, die erfasst werden, sind Hüft- und Knieprothesen sowie Brustimplantate. Das ermöglicht, bei Komplikationen mit dem jeweiligen Produkt betroffene Patientinnen und Patienten in Zukunft schneller informieren zu können. Außerdem schafft das Register Transparenz zur Haltbarkeit und Qualität der Produkte sowie zur Versorgungsqualität in den Kliniken. Damit trägt es dazu bei, die medizinische Versorgung bei Implantationen weiter zu verbessern.

Teilnahme verpflichtend

Die verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen, betroffene Patientinnen und Patienten sowie die Hersteller von Implantaten werden zur Teilnahme an diesem Register verpflichtet. Die Hersteller müssen relevante Produktinformationen in einer Datenbank erfassen. Auch alle Implantationen werden verbindlich erfasst. Dadurch haben Behörden die Möglichkeit, Produktauffälligkeiten optimal zu analysieren und ihnen, wenn nötig, nachzugehen.

Die bislang bestehenden freiwilligen Register, wie etwa das Endoprothesenregister, werden in das einheitliche nationale Implantateregister überführt. Starten wird das neue Register voraussichtlich Mitte 2021. Bis dahin werden die Voraussetzungen geschaffen, damit das Register gut arbeiten kann.

Innovationen vorantreiben

Das Gesetz enthält zudem Regelungen, um medizinische Innovationen schneller in die Versorgung zu bringen. Damit setzt die Bundesregierung ein Vorhaben des Koalitionsvertrages um.

Das Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden werden beschleunigt. Die Aufsichtsrechte des Bundesgesundheitsministeriums werden gestärkt.