Reiseveranstalter zahlen Prämie für staatliche Absicherung

Gutschein-Lösung für Pauschalreisen Reiseveranstalter zahlen Prämie für staatliche Absicherung

Statt der sofortigen Rückerstattung können Reiseveranstalter aufgrund der Corona-Pandemie Reisenden einen Gutschein anbieten. Der Reisegutschein ist gegen eine Insolvenz des Reiseveranstalters ergänzend staatlich abgesichert. Dafür müssen die Veranstalter eine Garantieprämie zahlen. Die Einzelheiten regelt eine Verordnung, die am 20. Oktober 2020 in Kraft getreten ist.

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Plakat im Schaufenster eines Reisebüro wirbt für eine Pauschalreise.

Das Gesetz zur freiwilligen Gutscheinlösung ist zum 31. Juli in Kraft getreten. Es gilt für Pauschalreisen, die vor dem 8. März 2020 gebucht wurden.

Foto: picture alliance / Fotostand

Reisegutscheine, die Reiseveranstalter für vor dem 8. März gebuchte Pauschalreisen anbieten können, sind gegen Insolvenz des Veranstalters ergänzend staatlich abgesichert. Die Garantieprämien, die vom Veranstalter getragen werden, werden für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen auf 0,15 Prozent und für alle übrigen Unternehmen auf 0,25 Prozent des ausgegebenen Gutscheinwerts festgesetzt.

Die ergänzende staatliche Absicherung der Gutscheinlösung stellt eine staatliche Beihilfe im Sinne des EU-Beihilfenrechts dar. Die genannte Prämienzusicherung durch die Veranstalter war dabei die Voraussetzung der EU-Kommission zur Genehmigung. Ein wesentlicher Teil des Gutscheinwerts ist bereits über die bestehende Insolvenzsicherung für Pauschalreisen abgesichert, die staatliche Absicherung greift somit nur ergänzend.

Mitteilungspflicht für Reiseveranstalter

Die Prämien werden durch das Bundesamt für Justiz erhoben. Für die Reiseveranstalter bestehen Mitteilungspflichten, damit die Prämienhöhe im Einzelfall berechnet werden kann.

Die Garantieprämien werden unabhängig vom tatsächlichen Eintreten der staatlichen Absicherung erhoben. Sie gelten für alle Gutscheine, die seit Inkrafttreten der Gutscheinlösung zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht am 31. Juli 2020 ausgegeben, umgetauscht oder angepasst wurden.

Mit der ergänzenden staatlichen Absicherung der Reisegutscheine wurde eine Empfehlung der Europäischen Kommission vom 13. Mai 2020 aufgegriffen. Sie soll neben der Verringerung des finanziellen Risikos für Reisende die Attraktivität der Gutscheine steigern und die Liquiditätslage der betreffenden Unternehmen verbessern.