Fragen und Antworten zum Diesel-Urteil

Was klärt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts?

Das Bundesverwaltungsgericht hat grundsätzlich entschieden, dass Länder und Kommunen Fahrverbote in deutschen Städten erlassen können. Dabei geht es nicht um flächendeckende Fahrverbote. Beschränkungen sind nur dann zulässig, wenn sie sich als die einzig geeignete Maßnahme erweisen, also als letztes Mittel, um die Luftschadstoff-Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten. Das gilt etwa in einer bestimmten Straße.

Welchen Grenzwert sieht die Europäische Union vor?

Ziel ist, dass die Luft in den Städten die von der Europäischen Union erlassenen Grenzwerte für Stickoxide von 40 Milligramm pro Kubikmeter einhält. Fahrverbote können lediglich in den Kommunen erlassen werden, in denen dieser Grenzwert überschritten wird. Das gilt nur, wenn andere Maßnahmen allein - zum Beispiel Verkehrslenkung - nicht erfolgreich sein können.

An wen richtet sich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts?

Konkret richtet sich das Urteil an die Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Die Länder hatten das Bundesverwaltungsgericht angerufen, um zwei Landgerichtsurteile überprüfen zu lassen. Die Landgerichte hatten den Ländern aufgetragen, in ihren Luftreinhalteplänen auch Fahrverbote aufzunehmen, um für saubere Luft zu sorgen. Dass dies möglich ist, hat das Bundesverwaltungsgericht nun grundsätzlich bestätigt.

Können nun Fahrverbote erlassen werden?

Das Bundesverwaltungsgericht selbst hat keine Fahrverbote verhängt, aber es hat Rechtsklarheit geschaffen, inwieweit Länder und Kommunen zum Schutz der Bevölkerung den Verkehr einschränken dürfen. Allerdings muss für den Erlass von Fahrverboten die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Wer darf Fahrverbote erlassen?

Die Länder und Kommunen dürfen Fahrverbote erlassen, in denen die Grenzwerte von 40 Milligramm pro Kubikmeter Stickoxid in der Luft überschritten werden. Sie müssen dafür sorgen, dass die Grenzwerte eingehalten werden und hierfür geeignete Maßnahmen treffen. Das können als letztes Mittel auch Fahrverbote sein. Die zuständigen Behörden müssen ihre Luftreinhaltepläne entsprechend anpassen.

Was sind Luftreinhaltepläne?

Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen, die die Luft in deutschen Städten dauerhaft verbessern sollen. Viele Kommunen haben beispielsweise "Umweltzonen" oder den Bau von Umgehungsstraßen in ihren Luftreinhalteplänen aufgeführt.

Wer ist für die Luftreinhaltepläne zuständig?

Alle EU-Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, Luftreinhalte- und Aktionspläne aufzustellen, wenn der Schadstoffanteil in der Luft die EU-Grenzwerte überschreitet. In Deutschland arbeiten Länder und Kommunen bei der Aufstellung der Pläne eng zusammen.

Was tut die Bundesregierung, um Fahrverbote zu vermeiden?

Ziel der Bundesregierung ist es weiterhin, Fahrverbote wo immer möglich, zu vermeiden. Deshalb hat die Bundesregierung das Sofortprogramm "Saubere Luft 2017 bis 2020" aufgelegt und wird die darin enthaltenen Maßnahmen mit Nachdruck umsetzen. Zu dem Maßnahmenpaket gehören Förderprogramme für Elektrobusse, mehr Elektromobilität und ein besseres öffentliches Nahverkehrsangebot. Damit will die Bundesregierung die Städte unterstützen, die Grenzwerte so schnell wie möglich einzuhalten.

Wie sieht es mit Nachrüstungen von Diesel-Pkw aus?

Im Rahmen des Nationalen Forums Diesel untersucht eine Arbeitsgruppe die technischen Möglichkeiten und Wirtschaftlichkeit von Nachrüstungen. Auf Grundlage dieser Gutachten wird das weitere Vorgehen festgelegt.

Welche Nachrüstungen laufen bereits?

Die deutsche Automobilindustrie hat am 2. August 2017 beim Nationalen Forum Diesel zugesagt, dass bei rund 5,3 Millionen der in Deutschland aktuell zugelassenen Diesel-Pkw in den Schadstoffklassen Euro 5 und 6 die NOx-Emissionen durch technische Maßnahmen (Software-Update) bis zum Jahresende 2018 reduziert werden. Die Kosten für diese Nachrüstung werden von den Fahrzeugherstellern getragen.