Fragen und Antworten zu Langzeitfolgen
Noch Monate nach einer COVID-19 Erkrankung können gesundheitliche Beschwerden auftreten. Die Langzeitfolgen werden als Long COVID bezeichnet. Wie wird die Erkrankung festgestellt? Und was bedeutet sie für den Arbeitsalltag? Fragen und Antworten im Überblick.
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Dieser Beitrag wurde am 29. Oktober 2024 letztmalig aktualisiert.
Was ist Long COVID?
Wer sich mit dem Coronavirus ansteckt, kann an COVID-19 erkranken. Die Langzeitfolgen der Erkrankung werden als Long COVID bezeichnet. Langzeitfolgen sind auch von anderen Viruserkrankungen bekannt, zum Beispiel von Pfeifferschem Drüsenfieber.
Selbst bei einem leichten Verlauf oder einer Ansteckung ohne Symptome sind Langzeitfolgen möglich. Die Beschwerden können entweder nach einer Erkrankung weiter andauern oder in den Wochen und Monaten danach auftreten. Möglich ist auch, dass Beschwerden erst abklingen und später wiederkommen. Auch die Beschwerden einer Vorerkrankung können sich verschlimmern.
Was ist das Post-COVID-Syndrom? Long COVID ist der Oberbegriff für Langzeitfolgen nach einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Zu Long COVID gehört auch das Post-COVID-Syndrom. Davon spricht man, wenn Long COVID-Beschwerden nach drei Monaten noch bestehen und mindestens zwei Monate lang anhalten oder wiederkehren.
Wie kann ich feststellen, dass ich Long COVID habe?
Es ist nicht einfach, Long COVID zu erkennen. Die Symptome können sehr unterschiedlich sein: Erschöpfung, Gedächtnis- und Konzentrationsprobleme, Schlafstörungen, Husten, Muskelschwäche, Sprachstörungen. Es handelt sich um kein einheitliches Krankheitsbild.
Wer nach einer Ansteckung mit dem Coronavirus langfristige Beschwerden hat, sollte zunächst eine Hausarztpraxis aufsuchen. Diese kann Betroffene dann an eine Fachärztin oder einen Facharzt überweisen. Es gibt auch COVID-19-Schwerpunktpraxen oder spezielle Sprechstunden im Krankenhaus, an die die Hausarztpraxis überweisen kann.
Wie kann Long COVID behandelt werden?
Die Behandlung bei Long COVID richtet sich nach den gesundheitlichen Beschwerden der betroffenen Person. Es gibt zurzeit keine Behandlung, die die Ursache von Long COVID selbst bekämpft. Das Ziel ist es, die Beschwerden zu lindern und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.
Da die Beschwerden allerdings sehr unterschiedlich sein können, gibt es verschiedene Behandlungsansätze. Bei Konzentrationsproblemen sind zum Beispiel ganz andere Maßnahmen sinnvoll als bei langanhaltendem Husten.
Die Behandlung erfolgt über die Hausarztpraxis, bei bestimmten Beschwerden auch in einer Facharztpraxis oder in einer Reha. Eine Rehabilitation durch ein geschultes, fachübergreifendes Team kann Long COVID-Patientinnen und Patienten helfen, wieder belastbarer und leistungsfähiger zu werden.
Welche Unterstützung kann ich am Arbeitsplatz bekommen?
Betroffene, die zum Beispiel unter starker Erschöpfung (Fatigue) oder Konzentrationsproblemen leiden, kann es schwerfallen, ihre Arbeit zu bewältigen. In manchen Fällen führt Long COVID daher auch zu einer längerfristigen oder wiederholten Krankschreibung.
Welche Unterstützung am Arbeitsplatz sinnvoll ist, richtet sich vor allem nach dem Arbeitsfeld und den Beschwerden. So kann es beispielsweise hilfreich sein, die Arbeitszeiten oder Pausen anzupassen. Außerdem kann der Arbeitsplatz umgestaltet oder die Aufgaben verändert werden. Auch eine stufenweise Wiedereingliederung ist denkbar.
Einige der Unterstützungsmöglichkeiten können sogenannte „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ sein. Diese sollen helfen, weiter am Arbeitsleben teilnehmen zu können. Dabei kann es sich um Anpassungen am Arbeitsplatz oder Weiterbildungen handeln. Manchmal nennt man diese Leistungen auch „berufliche Rehabilitation“.
Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz hat einen Leitfaden zu Long COVID für Arbeitnehmende entwickelt. Dort finden Sie ausführliche Hinweise zu Unterstützungsangeboten und zur Rückkehr an den Arbeitsplatz.
Wann wird ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt?
Welche Unterstützung am Arbeitsplatz im Einzelfall in Betracht kommt, kann im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) geklärt werden. Wenn Arbeitnehmende innerhalb von zwölf Monaten am Stück oder insgesamt länger als sechs Wochen nicht arbeitsfähig waren, sind Arbeitgeber in der Regel verpflichtet, ein BEM anzubieten.
Mit dem BEM soll die Rückkehr an den Arbeitsplatz unterstützt werden, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die Teilnahme daran freiwillig.
Wo finde ich weitere Informationen zu Long COVID?
Unter dieser Website gibt es detaillierte Informationen für Erkrankte, für Ärztinnen und Ärzte und für alle Fragen rund um das Thema Job und Long COVID. Außerdem finden Sie eine Auswahl-Liste mit Kliniken, die sich auf die Diagnostik und Behandlung von Long COVID spezialisiert haben. Auch das Robert-Koch-Institut informiert auf seiner Webseite über Long COVID.
Was tut die Bundesregierung in Sachen Long COVID?
Damit Erkrankte und ihre Angehörigen die bestmögliche Unterstützung erhalten, hat das Bundesgesundheitsministerium die „Initiative Long COVID“ ins Leben gerufen.
- Teil der Initiative ist eine umfassende Info-Website. Sie soll vor allem eine Anlaufstelle für Betroffene von Long COVID sein, die dazu Antworten, Erkenntnisse und Hilfe suchen. Aber auch Ärztinnen und Ärzten sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bietet die Website Informationen.
- Um die Forschung zur Versorgung von Long-COVID-Erkrankten voranzutreiben, hat das Bundesgesundheitsministerium neue Förderprogramme aufgelegt. Im April 2024 hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach diese vorgestellt. 81 Millionen Euro gehen in die Versorgungsforschung und die Vernetzung von Best-Practice-Modellen. Und mit weiteren 52 Millionen Euro wird die Versorgung von Kindern mit Long COVID gefördert.
- Das Bundesgesundheitsministerium hat 2023 einen Runden Tisch für Betroffene sowie Expertinnen und Experten initiiert, der regelmäßig zusammenkommt – zuletzt im September 2024. Es geht darum, alle Beteiligten besser zu vernetzen.