Gut abgesichert im Ruhestand

Fragen und Antworten Gut abgesichert im Ruhestand

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt es wichtig, privat und/oder betrieblich vorzusorgen. Welche Möglichkeiten der Vorsorge und des Übergangs in den Ruhestand gibt es? Wichtige Fragen und Antworten.

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Porträt des Gabelstaplerfahrers im Baumarktlager Lagerarbeiter.

Eine mögliche zusätzliche Vorsorge ist die Betriebsrente: Oft beteiligen sich Arbeitgeber am Aufbau einer Betriebsrente oder finanzieren sie sogar ganz. 

Foto: Getty Images/Cultura RF

Wie hoch sind die Altersbezüge aktuell?

Die Standardrente beträgt derzeit im Westen monatlich 1538,55 Euro (51,37 Euro mehr als 2019) und im Osten 1495,35 Euro (60,30 Euro mehr als 2019). Möglich wurde das Rentenplus durch die gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in den vergangenen Jahren und die gestiegenen Löhne.

Die Standardrente ist eine Regelaltersrente, die ein Durchschnittsverdiener erhält, wenn 45 Jahre lang Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden. Da die Lebensläufe der Versicherten sehr unterschiedlich sind, wird diese fiktive Rente stellvertretend für die gesamten Altersrenten in der Berechnung der Anpassung verwendet.

Wann werden Ost- und West-Renten angeglichen sein?

2020 beträgt der aktuelle Rentenwert (Ost) 97,2 Prozent des Westwertes. In diesem Jahr greift für die neuen Bundesländer zum dritten Mal die gesetzlich beschlossene Ost-West-Rentenangleichung.

Der Rentenwert Ost steigt jedes Jahr um mindestens 0,7 Prozentpunkte. Damit werden am 1. Juli 2024 die Ost-West-Rentenwerte angeglichen sein. Ergibt sich aus der tatsächlichen Lohnentwicklung im Osten ein höherer Rentenwert, wird dieser im betreffenden Jahr zu Grunde gelegt.

Welche Betragssätze gelten derzeit?

Seit 2018 beträgt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung 18,6 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelts. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte des Beitrags.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung liegt derzeit bei 6.900 Euro monatlich in West- und 6.450 Euro monatlich in Ostdeutschland. Die Rechengrößen werden jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst, um die soziale Absicherung stabil zu halten. Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt die Höhe der Beiträge und deckelt damit auch die Rentenansprüche.

Bis zum Jahr 2025 garantiert die Bundesregierung ein stabiles Rentenniveau von mindestens 48 Prozent und einen Beitragssatz von höchstens 20 Prozent.

Welche Regelungen gelten für Geringverdiener?

Bei einem Verdienst zwischen 450 Euro und 1.300 Euro brutto im Monat (vorher: bis 850 Euro) sind seit dem 1. Juli 2019 geringere Sozialbeiträge zu zahlen. Die geringeren Beiträge führen jedoch nicht zu niedrigeren Rentenansprüchen. Das ist gesetzlich garantiert.

Wer hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?

Wer wegen Krankheit nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann, ist seit Beginn dieses Jahres mit der Erwerbsminderungsrente stärker abgesichert. Versicherte mit einem Rentenbeginn ab dem 1. Januar 2020 werden durch die veränderte Zurechnungszeit bei der Rentenberechnung besser gestellt. Wie hoch die Rente im Einzelfall ist, hängt davon ab, wie viel man noch arbeiten kann. Wer weniger als drei Stunden täglich schafft, erhält die volle Rente. Wer weniger als sechs Stunden arbeitet, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente.

Für die Berechnung sind die "Zurechnungszeiten" besonders wichtig. Durch sie werden die Renten so berechnet, als ob die Versicherten deutlich länger weitergearbeitet hätten. Im Jahr 2019 wurde die Zurechnungszeit für den Renteneintritt auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. In den nächsten Jahren wird sie schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr verlängert.

Welche Vorteile bietet die Betriebsrente?

Die betriebliche Altersvorsorge lohnt sich. Oft beteiligen sich Arbeitgeber am Aufbau einer Betriebsrente oder finanzieren sie sogar ganz. Auch der Staat fördert es, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eigene Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung zahlen. Bis zu einer bestimmten jährlichen Höchstgrenze können Beiträge sogar unversteuert und sozialabgabenfrei direkt aus dem Bruttogehalt gezahlt werden.

Wie kann ich mit Riester privat fürs Alter vorsorgen?

Für den Aufbau einer ergänzenden privaten Altersvorsorge kann man zwischen Rentenversicherungen, Bank- und Fondssparplänen wählen. Der Staat fördert den Aufbau einer zusätzlichen, kapitalgedeckten Altersvorsorge. Diese „Riester-Förderung“ erfolgt auf zwei Wegen: mit finanziellen Zulagen oder durch zusätzliche Steuervergünstigungen.

  • Die Grundzulage für die Riester-Rente beträgt 175 Euro.
  • Die Kinderzulage beträgt 185 Euro jährlich.
  • Für jedes seit 2008 geborene Kind fließen sogar jährlich 300 Euro auf das Riester-Konto.

Anbieter von Riester- oder Basisrentenverträgen sind verpflichtet, ihren Kunden vor Abschluss des Vertrages ein umfassendes Produktinformationsblatt vorzulegen. Auch die Kosten des Vertrages sind zu benennen. Sind sie nicht aufgeführt, muss der Kunde sie nicht übernehmen. Kostenänderungen müssen die Anbieter ebenfalls anzeigen.

Flexibel in den Ruhestand – Welche Möglichkeiten gibt es?

Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, auch im Rentenalter beruflich aktiv zu sein. Wer über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus weiterarbeiten will, muss das rechtzeitig mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Die Weiterarbeit kann befristet angelegt werden. So bleiben Arbeitnehmer und Arbeitgeber flexibel und können überschaubar planen. Die Weiterarbeit kann auch mehrfach verlängert werden. Mit jedem weiteren Arbeitsjahr steigt der Rentenanspruch.

Die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sind unter 0800 1000 4800 zu erreichen.
Weitere Informationen auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung, über das Bürgertelefon des Bundesarbeitsministeriums: 030 221 911 001 und in der Broschüre "Länger arbeiten".

Dies ist ein Beitrag aus dem Ratgeber "Gute Arbeit“. Die Broschüre kann hier kostenlos bestellt und heruntergeladen werden. Weitere Beiträge rund um die Arbeitswelt - zu Themen wie Kurzarbeit, Elternzeit oder Absicherung in der Arbeitslosigkeit - finden Sie hier .