Das Gute-Kita-Gesetz

Kinderbetreuung Das Gute-Kita-Gesetz

Mehr Qualität und weniger Gebühren - darum geht es beim Gute-Kita-Gesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Die Bundesregierung stellt in den nächsten Jahren zusätzlich 5,5 Milliarden Euro bereit, um die Kindertagesbetreuung weiter zu verbessern.

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Kinder beim Spielen.

5,5 Milliarden stellt der Bund den Ländern für weitere Verbesserungen in der Kindertagesbetreuung bis 2022 bereit.

Foto: Jennifer Braun

Bund, Länder und Kommunen haben in den vergangenen zehn Jahren mehr als 400.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen. Die Qualität hat sich – anders als vielfach befürchtet – nicht verschlechtert. Allerdings gibt es große Unterschiede zwischen den Bundesländern, sodass die Kinder je nach Wohnort unterschiedliche Bedingungen vorfinden.

Mit dem Gute-Kita-Gesetz will die Bundesregierung die Qualität der frühen Bildung dauerhaft verbessern und bestehende Unterschiede zwischen den Bundesländern ausgleichen. Außerdem werden Eltern bei den Gebühren entlastet. 5,5 Milliarden Euro stellt der Bund den Ländern dafür bis 2022 zur Verfügung.

Viele Wege zur besseren Kinderbetreuung

Darüber hinaus werden Maßnahmen der Bundesländer gefördert, die genau an landesspezifische Bedarfe anknüpfen. Denn jedes Bundesland hat eine andere Kitalandschaft. Der Bund schließt mit allen Ländern daher individuelle Vereinbarungen ab. Jedes Bundesland kann selbst auswählen, welche Bereiche es fördern will.

Möglich sind Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern, wie beispielsweise ein verbesserter Betreuungsschlüssel, Weiterqualifizierung der Erzieherinnen und Erzieher, Sprachförderung für Kinder mit Sprachdefiziten oder auch längere Öffnungszeiten. Diese Instrumente wurden gemeinsam mit den Ländern festgelegt.

Entlastung der Eltern bei Gebühren

Neben der Verbesserung der Qualität nimmt das Gesetz auch die Gebühren für die Eltern in den Blick: Familien mit geringem Einkommen werden nun bundesweit von Kita-Gebühren freigestellt. Darüber hinaus gilt jetzt bundesweit die Pflicht, Kita-Beiträge nach sozialen Kriterien zu staffeln. Empfänger von Sozialleistungen hatten auch vorher schon den Anspruch, von Kitagebühren befreit zu werden.

Das Gute-Kita-Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und besserer Bildungschancen für alle Kinder, unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern.