Mehr Geld für Agrarumweltprogramme

Agrarpolitik Mehr Geld für Agrarumweltprogramme

Die Landwirtschaft trägt effektiv zu mehr Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz bei. Deshalb sollen auch im kommenden Jahr mit Mitteln aus dem EU-Haushalt gezielt entsprechende Maßnahmen gefördert werden. Das entsprechende Gesetz ist zum 27. November 2020 in Kraft getreten.

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Das Gesetz ermöglicht - wie im vergangenen Jahr - auch im Antragsjahr 2021 sechs Prozent der so genannten "Direktzahlungen" aus der "Ersten Säule" der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in die "Zweite Säule" umzuschichten.

Mit den Mitteln sollen insbesondere bereits laufende Maßnahmen weiter finanziert werden. Zusätzlich können neue Maßnahmen zur Umweltförderung wie das Anlegen von Blühstreifen oder die Verringerung der Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinträge und der Öko-Landbau gefördert werden. Das ist ein Beitrag zu den großen Herausforderungen, vor denen die Landwirtschaft in den Bereichen Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz steht.

Die Gemeinsame Agrarpolitik

Im Rahmen der EU-Agrarpolitik erhalten Landwirte "Direktzahlungen" zur Einkommens- und Risikoabsicherung. Diese "Erste Säule" der Gemeinsamen Agrarpolitik orientiert sich an der bewirtschafteten Fläche. Hier gilt: Umso größer diese ist, desto höher fallen die Direktzahlungen aus. Für diese Säule erhält Deutschland in der Förderperiode von 2014 bis 2020 jährlich rund 4,8 Milliarden Euro von der EU.

Aus den Mitteln der "Zweiten Säule" werden gezielt Förderprogramme für die nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung und die ländliche Entwicklung finanziert. Beispielsweise der ökologische Landbau und verschiedene Agrarumweltprogramme. Ein Teil der Gelder fließt auch in die Entwicklung von Dörfern, in die Internetversorgung, den Tourismus oder den Hochwasserschutz. Für diese Säule stehen in Deutschland jährlich rund 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung.

Mehr Geld für Agrarumweltpolitik

Bisher war im so genannten "Direktzahlungen-Durchführungsgesetz" für die Antragsjahre 2015 bis 2019 geregelt, dass 4,5 Prozent der jährlichen EU-Förderung für die Direktzahlungen als zusätzliche Mittel für die Förderung der ländlichen Entwicklung und Agrarumweltprogramme umgeschichtet werden. Mit dem Gesetz wird dieser Prozentsatz wie in 2020 auf sechs Prozent festgelegt.

Die Anhebung von 4,5 auf sechs Prozent war Bestandteil des sogenannten Agrarpakets, das im Spätsommer 2019 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Weitere Bestandteile waren das Aktionsprogramm Insektenschutz sowie der Entwurf für ein Tierwohlkennzeichengesetz.