Kinder erziehen, Eltern pflegen, sich um kranke Angehörige kümmern oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen – diese Aufgaben stellen Berufstätige oft vor große Herausforderungen. Den Beruf mit dem Privatleben zu vereinbaren, hat besonders für junge Menschen einen hohen Stellenwert: Nach aktuellen Umfragen sagen immer mehr Frauen und Männer, dass mehr Zeit für die Familie für sie genauso wichtig ist wie die Höhe des Einkommens.
KitaPlus Nidulus in Schwerin
Foto: Judith Affolter
Diesen Trend nehmen die öffentlichen Arbeitgeber ernst. Sie haben verlässliche und flexible Beschäftigungsbedingungen geschaffen, die ein Leben im Gleichgewicht ermöglichen: Die Arbeitsplatzsicherheit wird in ganz unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen ermöglicht. Dazu gibt es individuelle Lösungen für alle Mitarbeiter in und außerhalb von Familienphasen. Viele Behörden sind mittlerweile als familienfreundliche Arbeitgeber zertifiziert.
Gleitende Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit in verschiedenen Arbeitszeitmodellen und -formen sind im Öffentlichen Dienst daher schon längst selbstverständlich. Etwa die Hälfte aller Beschäftigten im Öffentlichen Dienst - darunter auch Führungskräfte - nutzen diese Möglichkeiten bereits: Gleitzeit, Telearbeit, mobiles Arbeiten, reduzierte Arbeitszeit und geteiltes Führen zum Beispiel im Jobsharing Modell.
Außerhalb einer meist festgelegten „Kernzeit“ können die Beschäftigten ihre tägliche Arbeitszeit selbst bestimmen, wobei Zeitguthaben oder Zeitschulden innerhalb bestimmter Fristen ausgeglichen werden müssen.
Eine reduzierte wöchentliche Arbeitszeit oder Teilzeitbeschäftigung ist jede Teilnahme am Berufsleben, die unterhalb der Arbeitszeit für Vollzeitkräfte liegt. Vollbeschäftigung heißt für Bundesbeamte und teilweise Landesbeamte 41 Wochenstunden, für Tarifbeschäftigte des Bundes und der Kommunen 39 Stunden pro Woche.
Die Möglichkeiten für Teilzeitarbeit richten sich für Beamte nach den Arbeitszeitverordnungen in Bund und Ländern, für Tarifbeschäftigte nach den jeweiligen tariflichen Regelungen und dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Dabei kann die Arbeitszeit ungleichmäßig auf die Wochentage verteilt werden. In den meisten Fällen erfolgt bei reduzierter Arbeitszeit eine anteilige Verringerung der täglichen Arbeitsstunden. Es ist aber auch möglich, an bestimmten Arbeitstagen voll und an anderen Arbeitstagen nicht zu arbeiten oder Arbeitszeit für längere Freistellungen anzusparen.
Die Arbeitszeitmodelle, in denen die Wochenarbeitszeit zwischen Arbeitgeber und dem Beschäftigten vereinbart wird, sind also vielfältig. Die Arbeitgeber versuchen so weit wie möglich, den Interessen der Beschäftigten entgegenzukommen. Es gibt Dienststellen, in denen mehr als 100 verschiedene Modelle angeboten werden.
Nach dem Gesetz über die Familienpflegezeit gibt es einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeiten. Um Angehörige zu pflegen, können Beschäftigte mit ihrem Arbeitgeber (bei Beamten der Dienstherr) vereinbaren, die Arbeitszeit zu reduzieren – für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Pflegezeit für längstens sechs Monate mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 15 Stunden gewährt. Der Arbeitgeber gewährt für diese Zeit einen Vorschuss. Dieser ist nach Ablauf der Familienpflegezeit oder Pflegezeitphase durch Mehrarbeit bei reduziertem Lohn bzw. Gehalt mit dem laufenden Lohn bzw. den Dienstbezügen zu verrechnen oder in einer Summe zurückzuzahlen.