Weniger Bürokratie für Unternehmen

Entlastung in Millionenhöhe Weniger Bürokratie für Unternehmen

Was tun, damit Unternehmen sich besser um ihre Kernaufgaben kümmern können? Dieser Frage hatte sich die Bundesregierung mit dem zweiten Bürokratieentlastungsgesetz erneut angenommen. Das Gesetz ist am 5. Juli 2017 in Kraft getreten.

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Bundesregierung baut bürokratische Hürden für Unternehmen weiter ab - zahlreiche Papierbelege entfallen künftig.

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Rund 3,6 Millionen kleine und mittlere Unternehmen profitieren von diesem Gesetz. Sie sparen künftig 360 Millionen Euro pro Jahr. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen werden spürbar von bürokratischen Belastungen befreit. Sie sollen sich mehr mit ihren Geschäften, Innovationen, Arbeitsplätzen und Ausbildung beschäftigen können.

Kürzere Aufbewahrungsfristen, weniger Belege

Allein durch kürzere steuerliche Aufbewahrungsfristen von Lieferscheinen gibt es eine Entlastung von 227 Millionen Euro. Weitere 43 Millionen Euro kommen durch höhere Pauschalierungsgrenzen zusammen. Sie steigen von 150 Euro auf 200 Euro für Rechnungen über Kleinbeträge. Die Unterlagen zur Abrechnung von pflegerischen Leistungen können künftig in elektronischer Form sicher übermittelt werden. Belege in Papierform sollen hierdurch vollständig entfallen. Das entlastet die betroffenen Unternehmen um 12,4 Millionen Euro.

Unternehmen dauerhaft entlasten

Bürokratische Lasten für Unternehmen zu reduzieren und Rechtssetzungsprozesse zu verbessern - das ist ein dauerhaftes Anliegen der Bundesregierung. Deswegen hat sie in den vergangenen zwei Jahren wichtige Vorhaben zum Abbau bürokratischer Belastungen vorangetrieben. Hierzu zählen insbesondere das Arbeitsprogramm "Bessere Rechtsetzung 2014" sowie die Eckpunkte zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft vom Dezember 2014. Große Teile der darin enthaltenen Punkte sind bereits umgesetzt oder auf dem Weg der Umsetzung.

Die Bundesregierung hatte am 22. Juni ein neues Arbeitsprogramm beschlossen. Es hat den Titel "Bessere Rechtsetzung 2016". Das Arbeitsprogramm soll die mit dem Bürokratieentlastungsgesetz von 2015 erreichten Entlastungen der Wirtschaft fortführen. Das entspricht auch der Bürokratiebremse, einer Selbstverpflichtung der Bundesregierung ,

Der Grundgedanke des sogenannten "One in, one out"-Ansatzes ist einfach. Führt ein Bundesministerium eine neue Regelung ein, welche die Wirtschaft belastet, muss es an anderer Stelle Belastungen abbauen. Es gilt der Grundsatz "eins rein, eins raus".