Weniger Barrieren in Bundeseinrichtungen

Bundesrat Weniger Barrieren in Bundeseinrichtungen

Einrichtungen des Bundes werden barrierefreier. Das gilt für Gebäude und die Ausstattung von IT-Arbeitsplätzen. Auch Informationen wird es künftig vermehrt in "Leichter Sprache" geben. Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts zugestimmt.

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Ein Mann fährt in einem Rollstuhl aus einem für ihn installierten Aufzug.

Der Bundestag hat beschlossen, dass Bundeseinrichtungen barrierefreier werden sollen.

Foto: picture-alliance/dpa/Stefan Puchner

Menschen mit Behinderungen haben es oft nicht leicht. Im täglichen Leben gibt es immer wieder Hindernisse: mal ist es der nicht behindertengerechte Fahrstuhl oder Zugang, mal ist es die zu kleine Schrift.

Teilhabe nachhaltig stärken

Das soll zukünftig durch mehr Barrierefreiheit in den Einrichtungen des Bundes verbessert werden. Konkret heißt das, der Bund muss bei allen Projekten darauf achten, dass sich Menschen mit Behinderung in den Gebäuden gut bewegen können. Darüber hinaus müssen vorhandene bauliche Einschränkungen festgestellt und entfernt werden. Firmen, die vom Bund Drittmittel erhalten, sind künftig an die Richtlinien des Behindertengleichstellungsrechts gebunden. Damit wirkt das Gesetz mittelbar in die Wirtschaft hinein.

Zugänglichkeit ist einer der allgemeinen Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie ist wesentliche Voraussetzung für eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Nachdem das Kabinett das Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts am 13. Januar beschlossen hatte, stimmte am 12. Mai der Bundestag zu. Schließlich passierte das es am 17. Juni 2016 den Bundesrat.

Hindernisse in vielen Lebensbereichen

Leider sind nicht nur Treppen und Absätze ein Problem. Es gibt auch Barrieren in der Sprache und am Arbeitsplatz. Hier schafft das neue Gesetz ebenfalls Klarheit: Bundesbehörden sollen ihre Informationen künftig in "Leichter Sprache" bereitstellen. Ab 2018 ist vorgesehen, dass sie ihre Bescheide ebenfalls in "Leichter Sprache" erläutern müssen, wenn dies verlangt wird. Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, betont: "Leichte Sprache" sei wichtig und richtig. Sie gebe den Menschen eine Möglichkeit, zu verstehen, was der Staat genau möchte.

Bei "Leichter Sprache" handelt sich um eine spezielle sprachliche Ausdrucksweise. Sie ist besonders leicht zu verstehen. Keine Sprache funktioniert aber ohne Regeln. Deshalb hat das "Netzwerk Leichte Sprache" Sprach- und Rechtschreibregeln herausgegeben. Außerdem gibt es Empfehlungen zu Typografie und Mediengebrauch.

Neues Schlichtungsverfahren

Trotz vieler Verbesserungen lässt sich mancher Konflikt nicht vermeiden. Für diesen Fall sieht das neue Gesetz eine Schlichtungsstelle vor. Diese wird bei der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung eingerichtet. Sie soll für Konflikte im öffentlich-rechtlichen Bereich zuständig sein. Bentele sieht in der neuen Schlichtungsstelle eine großartige Möglichkeit für eine schnelle und gute Klärung bei der Durchsetzung von Rechten.

Für Konflikte im privaten Bereich ist die Antidiskriminierungsstelle zuständig. So besteht die Möglichkeit, dass Anliegen außerhalb eines formalen Rechtsmittelverfahrens mit Hilfe eines Schlichters geklärt werden können.

Finanzielle Förderung

Verbände von Menschen mit Behinderungen können finanziell gefördert werden. Im Jahr 2016 stehen dafür 500.000 Euro zur Verfügung. Ab 2017 ist es ein Betrag in Höhe von einer Million Euro. Gefördert werden unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel Kommunikationshilfen, Verbesserung der technischen Infrastruktur und Fortbildungen.

Die von Deutschland unterzeichnete UN-Behindertenrechtskonvention macht es notwendig, Regelungen wirksamer auszugestalten und an gesellschaftliche und technische Entwicklungen anzupassen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen worden. Am 3. Mai 2008 ist sie in Kraft getreten. Sie ist ein Menschenrechtsübereinkommen und beinhaltet eine Vielzahl spezieller, auf die Lebenssituation behinderter Menschen abgestimmter Regelungen.

Nationaler Aktionsplan

Die Bundesregierung hatte 2011 einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland beschlossen. Die jetzt auf den Weg gebrachte Weiterentwicklung der Behindertengleichstellung durch mehr Barrierefreiheit ergibt sich aus diesem Nationalen Aktionsplan.