Weltweit Achtung der Menschenrechte fördern

Bericht im Kabinett Weltweit Achtung der Menschenrechte fördern

Die Bundesregierung setzt sich für die Einhaltung der Menschenrechte ein - nicht nur in Deutschland, sondern auch weltweit. Ihr Engagement versteht sie als eine Querschnittsaufgabe, die sich durch alle Politikfelder zieht. Das Bundeskabinett hat nun den 13. Menschenrechtsbericht gebilligt.

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Menaschenrechtsbericht

Die Menschenrechte haben einen hohen Stellenwert für die deutsche Innen- wie Außenpolitik.

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Deutschland ist auch als derzeitiges nichtständiges Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen 2019/20 dem Ziel verpflichtet, die Menschenrechte weltweit zu stärken. Der 13. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung verdeutlicht den hohen Stellenwert, der dem Einsatz für die Menschenrechte im innen- und außenpolitischen Handeln Deutschlands zukommt.

Er beinhaltet zentrale Entwicklungen in der deutschen Menschenrechtspolitik sowie im internationalen und europäischen Menschenrechtsschutzsystem und bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2018.

Illegalen Organhandel bekämpfen

Der Bericht stellt - neben den innen- und außenpolitischen Aktivitäten und Initiativen der Bundesregierung zum Schutz der Menschenrechte - auch die thematischen Schwerpunkte der deutschen Menschenrechtspolitik dar. Besondere Aufmerksamkeit gilt beispielhaft dem weltweiten Problem des illegalen Organhandels und den damit verbundenen eklatanten Menschenrechtsverletzungen.

Darüber hinaus beleuchtet der Bericht die menschenrechtlichen Entwicklungen in mehr 80 ausgewählten Staaten weltweit. Dies umfasst nicht nur eine Schilderung des jeweiligen Status quo. Vielmehr zeigt der Bericht auch die Maßnahmen der Bundesregierung und der Europäischen Union zur Förderung der Menschenrechte in diesen Ländern  auf.

"Aktionsplan Menschenrechte" 

Ein weiterer Abschnitt der Publikation ist dem "Aktionsplan Menschenrechte" gewidmet. Er stellt die Prioritäten der Bundesregierung für die kommenden zwei Jahre in wichtigen Feldern des Menschenrechtsschutzes sowohl national als auch international dar.

Mit dem vorliegenden Bericht kommt die Bundesregierung zum 13. Mal dem Auftrag des Deutschen Bundestages nach, über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen wie auch in anderen Politikbereichen zu berichten (Bundestags-Drucksache 12/1735 vom 4. Dezember 1991). Der bislang letzte, 12. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung war im Jahr 2016 erschienen.