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Neuregelungen im März 2015 Was ist neu?

Für eine Energiesparberatung vor Ort können Haus- und Wohnungseigentümer ab dem 1. März einen Zuschuss erhalten. Damit unterstützt die Bundesregierung den effizienten Umgang mit Energie beim Wohnen.

1 Min. Lesedauer

Dachdeckerin verlegt Mineralwolle zur Wärmedämmung auf einem Dach

Wärmedämmung: Ab März 2015 erhalten Haus- und Wohnungseigentümer für die Energieberatung einen Zuschuss.

Foto: picture.alliance/dpa

Energie

Energetische Gebäudesanierung: Zuschuss für Beratungen vor Ort

Die Bundesregierung unterstützt Bürgerinnen und Bürger mit Beratungs- und Förderprogrammen beim effizienteren Umgang mit Energie. Ab dem 1. März 2015 können Haus- und Wohnungseigentümer für die Energieberatung einen Zuschuss von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten erhalten. Das sind maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

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