Verlustverrechnung neu geregelt

Kapitalgesellschaften Verlustverrechnung neu geregelt

Die Bundesregierung hat die sogenannte steuerliche Verlustverrechnung von Kapitalgesellschaften neu geregelt. Der Bundesrat hat dem zugestimmt. Künftig können Kapitalgesellschaften in Deutschland leichter investieren. Davon profitieren auch junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen.

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Zwei Personen sitzen in einem Beratungsgespräch mit Taschenrechner, Kugelschreiber und Unterlagen am Bürotisch.

Die Neuregelung der steuerlichen Verlustverrechnung erleichtert Unternehmen die Ausstattung mit Kapital.

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Die Neuregelung soll Kapitalgesellschaften das Wachstum und die Ausstattung mit Kapital erleichtern. Damit werden die steuerlichen Rahmenbedingungen für sogenanntes Wagniskapital verbessert, wie es die Große Koalition im Koalitionsvertrag vereinbart hatte.

Die neuen Bestimmungen gelten für alle Kapitalgesellschaften, von ihr profitieren also auch junge Unternehmen mit neuen Geschäftsideen.

Steuerliche Hürden beseitigt

Künftig können Kapitalgesellschaften nicht genutzte Verluste auch bei einem Wechsel des Anteilseigners steuerlich geltend machen und mit künftigen Gewinnen verrechnen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Geschäftsbetrieb erhalten bleibt und eine anderweitige Verlustnutzung ausgeschlossen ist. Das neue Gesetz nützt damit vor allem Unternehmen, die für ihre Finanzierung neue Anteilseigner aufnehmen oder sie wechseln müssen.

Dis bisher geltende Verlustabzugsbeschränkung sollte verhindern, dass Unternehmen ihre Steuern minimieren, indem sie "fremde" Verluste nutzen (sogenannter Mantelkauf). Bei einem Wechsel der Anteilseigner innerhalb von fünf Jahren gingen daher Verluste anteilig oder vollständig verloren. Die Begrenzung galt nicht für bestimmte Übertragungen im Konzern (Konzernklausel) und bei ausreichend hohen stillen Reserven (Stille Reserven-Klausel). Von der Neuregelung profitieren nun vor allem die Unternehmen, die die Voraussetzungen der bisherigen Regelung nicht erfüllten.

Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft.