Steuerzahler bei Bankenkrisen schonen

Bankenabwicklungsrecht Steuerzahler bei Bankenkrisen schonen

Der Schutz der Steuerzahler vor verfehlter Geschäftspolitik von Banken ist der Bundesregierung wichtig. Steuerzahler sollen nicht für marode Banken zahlen. Der Bundestag hat nun Regeln beschlossen, die Bankeneigentümer und Bankgläubiger zur Lastenteilung heranziehen.

1 Min. Lesedauer

Skyline Frankfurt

Viele Banken haben bisher stark vom Steuerzahler profitiert.

Foto: Sebastian Bolesch

Das Gesetz passt das nationalen Bankenabwicklungsrecht an den aktuellen Stand der europarechtlichen Vorgaben an. Die Bundesregierung bereitet so insbesondere den Start des Einheitlichen Europäischen Abwicklungsmechanismus mit vollen Kompetenzen zum 1. Januar 2016 vor.

Gläubiger haften für Banken

Mit dem Gesetz schlägt die Bundesregierung insbesondere Änderungen der Insolvenzregelungen für Banken vor. Sie will künftig auch die Gläubiger einer Bank leichter an den Kosten einer Abwicklung beteiligen, sogenanntes Bail-In, und den Einsatz von Steuergeldern möglichst vermeiden.

Zukünftig soll die Abwicklungsbehörde im Abwicklungsfall nach den Eigentümern leichter auch auf die Gläubiger einer Bank zugreifen können, bevor staatliche Stützungsmaßnahmen Anwendung finden. Hierzu sollen sogenannte Nachrangige Verbindlichkeiten dienen, im Wesentlichen unbesicherte Schuldtitel. Bundesregierung und EU-Kommission ziehen damit Konsequenzen aus der Finanzkrise.

Bankenabgabe für deutsche Banken

Die Bundesregierung hat aus der deutschen Bankenabgabe von 2011 bis 2014 rund 2,2 Milliarden Euro eingenommen. Der Gesetzentwurf stellt sicher, dass diese Mittel während der Aufbauphase des neuen europäischen Abwicklungsfonds weiterhin für eine etwaige Abwicklung nationaler Institute zur Verfügung stehen. Hierbei geht es insbesondere darum, die Altmittel für eine mögliche Übergangsfinanzierung der nationalen Kammer des einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds bereitzuhalten, bis dieser – voraussichtlich 2023 – vollständig gefüllt ist.

Mit dem Gesetz verändert die Bundesregierung die Regelungen zur Bankenabwicklung aus dem letzten Jahr, die Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD-Umsetzungsgesetz). Sie trägt damit dem Start des einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) mit allen Befugnissen zum 1.1.2016 und den zwischenzeitlich ergangenen EU-Rechtsakten zur Bankenabgabe Rechnung. Der Gesetzentwurf besteht aus drei Teilen:

1. Anpassung des Sanierungs-  und Abwicklungsgesetzes an die SRM-Verordnung.

2. Anpassung des Restrukturierungsfondsgesetzes an die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe und Regelung der Verwendung der 2011-2014 erhobenen deutschen Bankenabgabe.

3. Verschiedene Änderungen im Kreditwesengesetz, im Pfandbriefgesetz, im Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz und in weiteren Gesetzen.