Rente auch zukünftig stabil und solide

Rentenversicherungsbericht Rente auch zukünftig stabil und solide

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung und die Kaufkraft der Rente bleiben stabil. Das zeigen sowohl die im Rentenversicherungsbericht enthaltenen Vorausberechnungen bis 2030 als auch der Alterssicherungsbericht. Das Kabinett hat beide Berichte beschlossen.

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Seniorinnen und Senioren sind in Deutschland überwiegend gut versorgt.

Foto: Burkhard Peter

Der Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung ist über hundert Seiten schwer und keine einfache Lektüre. Zahlen und Tabellen geben Auskunft über alles rund um die Rente bis 2030. Laut Gesetz darf das Sicherungsniveau 46 Prozent bis zum Jahr 2020 und 43 Prozent bis zum Jahr 2030 nicht unterschreiten. Im Sicherungsniveau drückt sich die Kaufkraft der Rente aus: Es ist eine Standardrente gemessen am Durchschnittsentgelt.

Diese Ziele werden klar eingehalten: Nach den Modellrechnungen geht das Niveau von derzeit rund 48 Prozent allmählich auf etwa 47 Prozent nach dem Jahr 2024. Für das Jahr 2030 wird es bei auf 44,5 Prozent liegen.

Beitrag bei 18,7 Prozent

Auch der Beitrag entwickelt sich bis 2030 innerhalb der gesetzlichen Vorgaben. Der Beitragssatz bleibt bis zum Jahr 2021 konstant bei 18,7 Prozent. Danach steigt er allmählich an: Auf voraussichtlich 20,2 Prozent im Jahr 2025 bis auf 21,8 Prozent 2030. Für den Beitragssatz regelt das Gesetz: Bis 2020 nicht über 20 Prozent und bis 2030 nicht über 22 Prozent.

Hohe Rücklage

Die Reserven legt die Deutsche Rentenversicherung in einer Nachhaltigkeitsrücklage an. Diese wird für Ende 2016 auf 32,2 Milliarden Euro geschätzt. Das sind 1,6 durchschnittliche Monatsausgaben der Deutschen Rentenversicherung.

Was ist die Nachhaltigkeitsrücklage?

Die Nachhaltigkeitsrücklage soll neben Schwankungen im Beitragsaufkommen im Laufe eines Jahres auch konjunkturelle Schwankungen auffangen. Sie muss mindestens 0,2 Monatsausgaben der allgemeinen Gesetzlichen Rentenversicherung betragen. Ihr oberer Zielwert (Höchstrücklage) soll 1,5 Monatsausgaben nicht überschreiten. Die Nachhaltigkeitsrücklage ist kein "Sparkonto". Sie entsteht, wenn die Einnahmen der Rentenversicherung etwas höher sind als die monatlichen Ausgaben. Denn die Rentenversicherung wird im Umlageverfahren finanziert: Monatlichen Beitragszahlungen und Einnahmen werden sogleich für die laufenden Renten eingesetzt.

Ost-West-Angleichung kommt bis 2025

Im Vergleich der Ost- und Westrenten zeichnet der Bericht einen positiven Trend: Von aktuell 94,1 Prozent könnte der Rentenwert (Ost) in den kommenden Jahren laut einer Modellrechnung auf 96,8 Prozent im Jahr 2025 ansteigen. Das setzt in den neuen Ländern eine 0,7 Prozentpunkte stärkere Lohnsteigerung als in den alten Ländern voraus.

Doch die Realität hat den Rentenversicherungs-Bericht an dieser Stelle überholt: am vergangenen Donnerstag (24. November 2016) beschlossen die Regierungsparteien im Koalitionsausschuss bis 2025 schrittweise den Ost- an den West-Rentenwert anzugleichen. So wird die deutsche Einheit in puncto Rente vollendet. In gleichem Zuge wird die derzeitige Höherwertung der Löhne Ost abgeschmolzen.

Mehr Rente ab Juli 2017 möglich

Der Rentenversicherungsbericht gibt auch einen Ausblick auf die mögliche Rentenanpassung 2017. Danach könnten die Renten im Juli 2017 um rund 1,8 Prozent in den alten und 2,1 Prozent in den neuen Bundesländern steigen. Endgültig liegen die Daten für die Höhe der Rentenanpassung erst im März 2017 vor.

Der Bericht und die Rente mit 67

Ein weiterer Schwerpunkt des Berichtes ist die "Rente mit 67". Die Menschen in Deutschland werden immer älter. Gleichzeitig geht die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter zurück. Deshalb wird ab 2012 die Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre bis 2029 angehoben. Derzeit liegt das gesetzliche Renteneintrittsalter bei 65 Jahren und fünf Monaten. Im Jahr 2017 liegt es bei 65 Jahren und sechs Monaten.

Die Rente mit 67 zielt darauf, dass mehr Ältere erwerbstätig sind, denn Fachkräfte werden gebraucht. Das durchschnittliche Rentenzugangsalter (Renten wegen Alters) ist in zwischen den Jahren 2000 und 2015 um gut anderthalb Jahre gestiegen. Es lag 2015 bei 64 Jahren.

Alterssicherungsbericht einmal in der Legislaturperiode

Einmal in der Legislaturperiode legt die Bundesregierung neben dem Rentenversicherungsbericht den Alterssicherungsbericht vor. Er beleuchtet die verschiedenen öffentlich finanzierten Alterssicherungssysteme. Das sind die Gesetzliche Rentenversicherung, die Beamtenversorgung, die knappschaftliche Rentenversicherung oder die Alterssicherung der Landwirte. Er analysiert die Einkommenssituation der Rentnerinnen- und Rentner-Haushalte, die zusätzlichen Altersvorsorge und das Versorgungsniveau. Der Berichtsauftrag ist im Sozialgesetzbuch VI (§ 154) verankert.

Die Berechnungen im Alterssicherungsbericht zeigen: Seniorinnen und Senioren in Deutschland sind überwiegend gut versorgt. Nur gut drei Prozent der Bevölkerung im Alter ab 65 Jahren bezogen Grundsicherungsleistungen. Auf der anderen Seite steht fest, dass für das Alter vorgesorgt werden muss. Nur so kann das der Lebensstandard abgesichert werden.

Einfache und effiziente betriebliche Vorsorge

Über 70 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zwischen 25 bis 64 Jahren haben Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung oder eine Riester-Zusatzrente. Allerdings sorgen Geringverdiener immer noch zu wenig vor. Deshalb soll das Betriebsrentenstärkungsgesetz nun zügig von Kabinett und Bundestag behandelt werden. Es sieht vor, dass betriebliche Versorgung einfach, effizient und kostensicher gestaltet werden kann. Nach dem neuen Gesetz könnten die Sozialpartner tarifvertraglich Betriebsrenten ohne Haftung der Arbeitgeber vereinbaren.

Ein direkter Steuerzuschuss von 30 Prozent soll künftig Motivation für Arbeitgeber sein, ihren Beschäftigten eine Betriebsrente zu gewähren. Der direkte Steuerzuschuss greift bei Zahlungen von 240 Euro bis 480 Euro monatlich. Beschäftigten mit Einkommen unterhalb von 2.000 Euro brutto würde so eine Betriebsrente und damit Absicherung im Alter ermöglicht werden.

Blick ins Portemonnaie

In Deutschland lebten im Jahr 2015 rund 20,8 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Laut Alterssicherungsbericht erreichen Senioren-Ehepaare im Durchschnitt ein monatliches Netto-Einkommen von 2.611 Euro (alte Bundesländer) und 2.543 Euro (neue Bundesländer), alleinstehende Senioren in den alten Bundesländern von 1.661 Euro (Männer) / 1.431 Euro (Frauen) und in den neuen Bundesländern von 1.394 Euro (Männer) / 1.372 Euro (Frauen).

Rentenversicherungsbericht

Der Rentenversicherungsbericht stellt die Finanzentwicklung der Deutschen Rentenversicherung in den kommenden 15 Jahren dar. Hierbei handelt es sich um Modellrechnungen, die – analog zu den Berichten der Vorjahre – von der geltenden Rechtslage ausgehen. Einmal pro Legislaturperiode ergänzt der Alterssicherungsbericht den jährlichen Rentenversicherungsbericht.