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Beschuldigte erhalten in Strafverfahren mehr Rechte. So bekommt der Verteidiger ein ausdrückliches Anwesenheitsrecht bei polizeilichen Vernehmungen von Beschuldigten. Während laufender Hauptverhandlungen gibt es keine Kontaktsperre mehr gegenüber dem Verteidiger. Das Gesetz ist am 5. September 2017 in Kraft getreten.