Neuregelungen zum April 2017

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Was ist neu? Neuregelungen zum April 2017

Im Gesundheitswesen wird die digitale Infrastruktur ausgebaut und so die Grundversorgung verbessert. Nach einer Beschäftigung von 18 Monaten haben Leiharbeiter Anspruch auf eine Festanstellung. Opfer von Stalking sind besser geschützt. Diese und andere Neuregelungen treten zum April in Kraft.

2 Min. Lesedauer

Arzt und Fachkraft für Telemedizin schauen sich am Computer die Daten eines Patienten an.

Telemedizin erreicht Patienten, die nicht mobil sind. Die Abrechnung dieser Leistung wird nun einfacher.

Foto: picture alliance / dpa

Arbeit / Soziales

Mehr Rechte für Leiharbeiter
Wenn Leiharbeitnehmer länger als 18 Monate im gleichen Betrieb arbeiten, müssen sie übernommen werden. Spätestens nach neun Monaten haben sie Anspruch auf den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte mit vergleichbarer Tätigkeit. Ausnahmen sind nur möglich, wenn sie tariflich vereinbart sind. Das Gesetz sorgt zudem dafür, dass Leiharbeit nicht als Werkvertrag kaschiert werden kann.

Weitere Informationen:
Mehr Rechte für Leiharbeiter

Schonvermögen in der Sozialhilfe
Der Vermögensfreibetrag von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe steigt ab dem 1. April 2017 von 2.600 auf 5.000 Euro. Davon profitieren Menschen mit Behinderung, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Der erhöhte Freibetrag gilt auch für Menschen, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung benötigen, ebenso wie für die Ehe- und Lebenspartner sowie für alleinstehende Minderjährige.

Weitere Informationen:
Schonvermögen in der Sozialhilfe

Gesundheit

Telemedizin
Für Video-Sprechstunden zur Nachsorge und Telekonsile zur Auswertung von Röntgenbefunden erhalten Vertragsärzte ab 1. April eigene Abrechnungspositionen. Dies ist eine Auswirkung des E-Health-Gesetzes von 2015, das die digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen ausbaut. Damit haben Arzt und Patient einen alternativen Weg für die Arztkonsultation, wichtig vor allem im ländlichen Raum und wenn der Patient nicht mobil ist. Das verbessert die Gesundheitsversorgung und stärkt die Selbstbestimmung der Patienten.

Weitere Informationen:
Telemedizin

Energie

EU-Label: Holzheizungen erhalten Energiekennzeichnung
Ab 1. April erhalten Heizanlagen, die mit Holz - inklusive Pelletheizungen - oder Kohle befeuert werden, erstmals das EU-Energielabel. Hierunter fallen sogenannte Festbrennstoffkessel bis 70 Kilowatt. Die Skala reicht dabei von Energieeffizienzklasse A++ bis Energieeffizienzklasse G.

Weitere Informationen:
Energiekennzeichnung

Justiz

Besserer Schutz gegen Nachstellungen

- aktualisiert am 05. April 2017 -

Opfer von Stalking sind besser geschützt. Für die Strafbarkeit von Stalking genügt es nun, wenn die Nachstellung objektiv geeignet ist, das Opfer zu beeinträchtigen. Die Reaktion des Opfers spielt ab sofort für die Strafbarkeit keine Rolle mehr. Das Gesetz ist seit dem 10. März 2017 in Kraft.

Weitere Informationen:
Besserer Schutz gegen Nachstellungen

Finanzen

Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
Den Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung noch effektiver macht die Bundesregierung mit moderner Informationstechnologie und mehr Befugnissen für Behörden. Das Gesetz ist seit dem 10. März in Kraft.

Weitere Informationen:
Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung

Bürokratieabbau

Elektronisch statt in Papierform
Die Bundesregierung streicht weitere bürokratische Hemmnisse in der Verwaltung. Anstelle von schriftlicher Erklärungen oder Unterschriften sollen künftig möglichst einfache elektronische Verfahren eingesetzt werden können. Das entsprechende Gesetz ist am 5. April in Kraft getreten.

Weitere Informationen: