Neuregelungen zum April 2015

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Was ist neu? Neuregelungen zum April 2015

Für das Heizen mit erneuerbaren Energien gibt es höhere Zuschüsse. HQL-Lampen dürfen nicht mehr verkauft werden. Und die "Pille danach" gibt es jetzt rezeptfrei. Diese und andere Neuregelungen treten im April in Kraft.

1 Min. Lesedauer

Hand an Temperaturregler der Heizung

Für das Heizen mit erneuerbaren Energien gibt es höhere Zuschüsse.

Foto: picture alliance / Arco Images

1. Gesundheit

"Pille danach" jetzt rezeptfrei

Sogenannte Notfallkontrazeptiva wie die "Pille danach" müssen nicht mehr von einem Arzt verschrieben werden. Die Präparate können seit dem 14. März 2015 rezeptfrei in der Apotheke gekauft werden, sind allerdings nicht über den Versandhandel beziehbar.

Weitere Informationen:
Pille danach

2. Verbraucherschutz

Herkunft bei vielen Fleischarten transparenter

Für verpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch ist ab 1. April 2015 in der EU die Kennzeichnung der Herkunft erforderlich. Die Kennzeichnungspflicht betrifft frisches, gekühltes oder gefrorenes Fleisch. Bisher gab es eine solche Kennzeichnungspflicht nur für Rindfleisch. Sie gilt weiterhin nicht für verarbeitete Fleischerzeugnisse.

Weitere Informationen:
Kennzeichnungspflicht für Fleisch

3. Verkehr

Neue Regeln für Kurzzeitkennzeichen

Die Zulassungsbehörden können künftig nur noch Kurzzeitkennzeichen unter bestimmten Bedingungen erteilen. So muss unter anderem das Fahrzeug den Zulassungsbehörden bekannt sein und eine gültige Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung nachgewiesen werden. Das Fahrzeug darf dann bis zu fünf Tage am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen.

Weitere Informationen:
Kurzzeitkennzeichen

4. Energie

Verbot von Quecksilberdampflampen

Quecksilberdampflampen (sogenannte "HQL"-Lampen), Natriumdampfniederdrucklampen dürfen ab 1. April 2015 nicht mehr in den Markt gelangen. Das gilt auch für Kompaktleuchtstofflampen mit konventionellen Vorschaltgeräten (KVG) und elektronischen Vorschaltgeräten (EVG) unter 80 Lumen pro Watt. Gründe sind der hohe Stromverbrauch, der Quecksilbergehalt der Leuchtmittel sowie die veraltete Technik. Rechtsgrundlage dafür ist die EU-Richtlinie für eine umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten.

Weitere Informationen:
Verbot Quecksilberdampflampen

Marktanreizprogramm: Höhere Zuschüsse für Heizen mit erneuerbaren Energien

Private Hausbesitzer und alle Unternehmer, die auf moderne Heizungen mit erneuerbaren Energien umsteigen, erhalten künftig höhere Zuschüsse. Mit der Novelle des Marktanreizprogramms fördert die Bundesregierung Investitionen in den Bau von Solar-, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen noch stärker. Für Unternehmer kann der Investitionszuschuss für Neubauprojekte und Sanierungsmaßnahmen für die Wärmewende bis zu 50 Prozent betragen. Anträge kann man ab dem 1. April beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.

Weitere Informationen:
Marktanreizprogramm