Neuregelungen zum 1. Oktober 2013

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Was ist neu? Neuregelungen zum 1. Oktober 2013

Kitas in Wohngebieten sind künftig zulässig. Auch im Steinmetzhandwerk gibt es jetzt einen Mindestlohn. Renten ins Ausland werden künftig in voller Höhe ausgezahlt. Die Banken müssen jetzt Vorbereitungen für höheres Eigenkapital treffen.

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Arbeit

Mindestlohn im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
Erstmals haben sich die Steinmetze und Bildhauer auf eine regional differenzierte und zeitlich gestaffelte Entgeltuntergrenze geeinigt. Ab 1. Oktober erhalten die rund 11.400 Beschäftigten den Branchen-Mindestlohn: in den alten Bundesländern und Berlin 11 Euro pro Stunde, ab 1. Mai 2014 dann 11,25 Euro. In den neuen Bundesländern erhalten die Beschäftigten 10,13 Euro ab Oktober, ab Mai 2014 sind es 10,66 Euro. Der Tarifvertrag gilt bis zum 30. April 2015.

Mehr Informationen:
Mindestlohn für Steinmetze

Rente

Verbesserung im Auslandsrentenrecht
Deutsche und ausländische Staatsangehörige sind künftig bei Rentenzahlungen ins Ausland gleichgestellt. Ab dem 1. Oktober 2013 entfällt bei Auslandszahlungen die bisher in bestimmten Fällen vorgenommene Kürzung der Rente auf 70 Prozent.
Damit sind die Bestimmungen zu den Gleichbehandlungsrechten im Renten- und Sozialrecht der EU-Richtlinie 2011/98/EU umgesetzt.

Mehr Informationen:
Volle Rente im Ausland

Bauplanung

Kita-Bau in Wohngebieten einfacher
Künftig sind Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten zulässig - wenn die Größe der Kita den Bedürfnissen der Bewohner entspricht. Dadurch soll zusätzlicher Autoverkehr vermieden werden. Die Kitas sind vorrangig für die Kinder des betreffenden Wohnviertels vorgesehen, können aber auch von Kindern aus anderen Vierteln besucht werden.
Die neue Baunutzungsverordnung ist am 20. September 2013 in Kraft getreten.

Mehr Informationen:
Kita-Bau in Wohngebieten

Finanzmarktordnung

Strengere Eigenkapitalregeln für Banken
Ab Januar 2014 gelten in Deutschland die strengen europäischen Eigenkapitalregeln für Banken (Basel III-Regeln). Banken müssen ihr so genanntes "hartes Kernkapital" um das 3,5-fache erhöhen. Außerdem müssen sie in wirtschaftlich besseren Zeiten Kapitalpuffer bilden. Mehr Eigenvorsorge soll die Fähigkeit der Banken erhöhen, ihre Verluste selbst aufzufangen.
Das Umsetzungsgesetz ist am 3. September im Bundesgesetzblatt verkündet worden.

Mehr Informationen:
Neue Eigenkapitalregeln für Banken