Neue Mietwohnungen künftig steuerbegünstigt

Wohnraumoffensive Neue Mietwohnungen künftig steuerbegünstigt

Die neue steuerliche Förderung ist Teil der Wohnraumoffensive, die das Bundeskanzleramt gestartet hat. Die Bundesregierung schafft damit Anreize für private Investoren, bezahlbare Mietwohnungen zu bauen. Dies unterstützt die Länder im sozialen Wohnungsbau. Das Gesetz ist am 9. August 2019 in Kraft getreten.

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Künftig können Investoren vier Jahre lang zusätzlich jeweils fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung bei der Steuer geltend machen. Das Kabinett hat eine entsprechende Sonderabschreibung beschlossen. Die Abschreibungsmöglichkeit von jährlich zwei Prozent bleibt bestehen.

Das neue Gesetz erlaubt es Bauherren, in den ersten vier Jahren nach Neubau insgesamt 28 Prozent der Kosten von der Steuer abzusetzen. Eine Mietobergrenze für die geförderten Wohnungen ist nicht vorgesehen; sie müssen jedoch mindestens zehn Jahre vermietet werden. Neben dem Neubau von Mietwohnungen sind auch Investitionen in bestehende Gebäude von der Steuerbegünstigung umfasst. Dies aber nur, wenn sie zu neuem Wohnraum führen, so wie bei der Aufstockung von Wohnhäusern um eine weitere Etage.

Wohnungsmangel und steigende Mieten sind besonders für die Menschen in Städten und Ballungsräumen ein großes Problem. Mit ihrer Wohnraumoffensive will die Bundesregierung erreichen, dass in dieser Legislaturperiode zusätzlich 1,5 Millionen neue Wohnungen und Eigenheime gebaut werden.