Mehr Zeit für die Abgabe

Steuererklärung Mehr Zeit für die Abgabe

Verlängerte Frist für alle Steuererklärungen: Ab dem Steuerjahr 2018 müssen Steuerpflichtige ihre Erklärung erst bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt abgeben. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat künftig sogar bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit.

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Webseite zur elektronischen Steuererklärung "Elster"

Eine Verpflichtung, Steuererklärungen elektronisch abzugeben, wird es aber nicht geben.

Foto: REGIERUNGonline/Stutterheim

Seit Jahresbeginn gelten neue Regelungen zur Steuererklärungsfrist. Sie betreffen Besteuerungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2017 beginnen.

Verspätungszuschlag steigt

Die Steuererklärung muss dann erst zwei Monate später als bislang beim Finanzamt eingehen. Das bedeutet: Für die private Steuererklärung 2018 ist Abgabeschluss nicht mehr am 31. Mai 2019, sondern erst am 31. Juli.

Die von Steuerberatern erstellten Steuererklärungen müssen die Steuerpflichtigen zukünftig generell erst bis zum 28. Februar des Zweitfolgejahres abgeben. Für die Steuererklärung 2018 gilt der 29. Februar 2020 als Fristende.

Aber Achtung: Wird die Steuererklärung verspätet eingereicht, droht ein Zuschlag. Dieser orientiert sich an der Höhe der festgesetzten Steuer. Er beträgt mindestens 25 Euro für jeden angefangenen Monat der Verspätung. Die heute üblichen zeitaufwändigen Fristverlängerungsverfahren entfallen damit.

Die Steuererklärung für 2017 muss noch nach den alt bekannten Fristen bis zum 31. Mai 2018 oder bis zum Jahresende 2018 beim Finanzamt eingereicht werden.

Steuererklärung vollständig elektronisch

Die veränderten Abgabefristen sind Teil des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Es gilt seit Anfang 2017 und soll dabei helfen, den Steuervollzug an die veränderte Lebenswirklichkeit anzupassen und zukunftsfest zu machen. Ziel ist es, das gesamte Besteuerungsverfahren künftig elektronisch abzuwickeln: von der Steuererklärung über den Steuerbescheid, bis hin zu einem möglichen Rechtsbehelf oder dem Antrag auf Steuerstundung.

Die Mehrzahl der privaten Steuerzahler erhält dann ihren jährlichen Steuerbescheid automatisch über das Internet. Das soll die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Finanzverwaltung entlasten. Eine Verpflichtung, die Steuererklärung elektronisch abzuwickeln, soll es aber nicht geben.

Belege aufbewahren

Bürgerinnen und Bürger sollen ihre Steuererklärung in Zukunft deutlich einfacher erstellen und mit einer schnelleren Bearbeitung rechnen können. Ab 2018 müssen Steuerpflichtige deshalb ihre Papierbelege, wie Rechnungen und Spendenquittungen, nicht mehr einreichen. Weil das Finanzamt sie aber im Einzelfall anfordern kann, sollten Steuerpflichtige die Unterlagen aufbewahren, bis der Steuerbescheid unanfechtbar ist. Eine weitere Neuerung stärkt den Rechtsschutz der Steuerpflichtigen: Wer bei der Erstellung seiner Steuererklärung einen Rechen- oder Schreibfehler macht, kann ihn künftig leichter korrigieren.