Mehr Mitsprache bei Großvorhaben

Bürgerbeteiligung Mehr Mitsprache bei Großvorhaben

Bürgerinnen und Bürger werden an der Planung von Großvorhaben stärker und früher beteiligt. Das trägt dazu bei, Konflikte zu vermeiden, Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren zu entlasten und die gerichtliche Anfechtung von Behördenentscheidungen zu verringern.

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Ziel des "Gesetzes zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren" ist es,

  • die Planung von Vorhaben zu optimieren,

  • Transparenz zu schaffen und

  • die Akzeptanz von Genehmigungs- und Planfeststellungsentscheidungen zu fördern.

Konflikte sollen dadurch vermieden, nachfolgende Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren entlastet und die gerichtliche Anfechtung von Behördenentscheidungen reduziert werden.

Frühe Einbindung

Im Verwaltungsverfahrensgesetz wurde eine allgemeine Vorschrift über die "frühe Öffentlichkeitsbeteiligung" eingeführt. Die Öffentlichkeit soll noch vor der förmlichen Antragstellung beteiligt und frühzeitig unterrichtet werden über

  • die allgemeinen Ziele des Vorhabens,

  • die Mittel der Verwirklichung und

  • die voraussichtlichen Auswirkungen.

Bürgerinnen und Bürger erhalten so Gelegenheit, das Vorhaben zu erörtern und ihre Meinung dazu zu äußern. Das Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Behörde mitgeteilt, die für die Genehmigung oder Planfeststellung zuständig ist. Die Behörde ist verpflichtet, beim Bauträger auf eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung hinzuwirken. 

Dieser Teil des Gesetzes war nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 7. Juni 2013 in Kraft getreten. Ab dem 1. Juni 2014 erstreckt sich das Gesetz unter anderem auch auf Bundesfern- und -wasserstraßen.

Das Bundesverkehrsministerium hat im November 2012 ein "Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung bei der Planung von Großvorhaben im Verkehrssektor" veröffentlicht. Das Handbuch richtet sich an alle Verantwortlichen im Bereich konkreter Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie an die Bürger. Es enthält Vorschläge dazu, wie die bestehende formelle Beteiligung verbessert und um informelle Beteiligungsschritte ergänzt werden kann.