Konzept für saubere Luft und Mobilität

Maßnahmenpaket Konzept für saubere Luft und Mobilität

Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket setzt sich die Bundesregierung für saubere Luft und Mobilität in deutschen Städten ein. Fahrverbote sollen damit so weit als möglich vermieden werden.

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Die Bundesregierung will keine zusätzlichen oder unangemessenen Belastungen für Dieselfahrer.

Foto: Bundesregierung

Nachtarbeit war angesagt im Bundeskanzleramt. In den frühen Morgenstunden präsentierten die Spitzen der Koalition dann ein gemeinsames „Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität“.

Keine unangemessene Belastung für Dieselfahrer

„Fahrverbote vermeiden, Einschränkungen in der Mobilität verhindern, keine zusätzlichen oder unangemessenen Belastungen für Dieselfahrer“, nannte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer die Eckpfeiler des Konzepts. Und er betonte „die Verantwortung der Autoindustrie“. Scheuer kündigte „attraktive Tauschangebote“ in den besonders betroffenen Städten an. Eine unangemessene Belastung der Dieselfahrer finde daher nicht statt.

„Ein gutes Konzept, um die Luft in den Städten sauberer zu machen“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze über das neue Maßnahmenpaket. Einer neuen Plakette erteilte sie eine klare Absage: „Niemand muss Sorge haben, dass er sich jetzt eine Plakette besorgen muss.“

Individuelle Lösungen für höhere Luftqualität

Um die Luftqualität zu verbessern, setzt die Bundesregierung auf individuelle Lösungen, angepasst an die Situation vor Ort. In den letzten Jahren ist die Belastung mit Stickoxiden in deutschen Städten zwar bereits deutlich zurückgegangen und die Luft sauberer geworden. Trotzdem überschreiten noch zahlreiche Städte den Stickstoffdioxid-Grenzwert von 40μg/m³ Luft im Jahresmittel.

Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es vor diesem Hintergrund, für saubere Luft in den Städten zu sorgen und gleichzeitig Fahrverbote soweit wie möglich zu vermeiden. Wo diese Verbote rechtlich unumgänglich sind, sollen Nachteile für Dieselbesitzer möglichst ausgeschlossen werden. Dies gilt sowohl für finanzielle Belastungen als auch für Nutzungseinschränkungen. Auch die Automobilindustrie ist hier in der Pflicht.

Eine Milliarde Euro für Saubere Luft
Im November letzten Jahres hat die Bundesregierung das Sofortprogramm „Saubere Luft 2017 -2020“ auf den Weg gebracht. Mit insgesamt einer Milliarde Euro werden Maßnahmen der Kommunen gefördert. Besonders in den Bereichen Elektrifizierung und Digitalisierung des Verkehrs sowie Nachrüstung von Dieselbussen und Förderung des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs ist der Bund mit dem Programm bereits auf einem guten Weg. Auch die Automobilhersteller leisten durch die Software-Updates von bis zu 6,3 Millionen Diesel-Fahrzeugen einen Beitrag.

In den Städten, in denen die Grenzwerte weiterhin überschritten werden, setzt die Bundesregierung weitere Fördermaßnahmen um. Das gilt zum Beispiel für die Hardware-Nachrüstung bei schweren Kommunalfahrzeugen wie Müllwagen sowie bei Handwerker- und Lieferfahrzeugen. Auf diese Weise können etwa 28.000 Fahrzeuge umgerüstet werden.

Regelung im Bundesemissionschutzrecht für belastete Städte

Diese Maßnahmen sind nach Einschätzung des Bundes zusammen mit den Anstrengungen von Ländern und Kommunen ausreichend, dass alle Städte, in denen ein Stickoxidwert von nicht mehr als 50μg/m³ Luft gemessen wurde, die Grenzwerte zukünftig einhalten können. Fahrverbote können damit vermieden werden.

Die Bundesregierung wird für die Städte, die den Grenzwert dennoch nicht einhalten können, Regelungen schaffen, um für betroffene Kfz-Besitzer Klarheit zu schaffen. Derzeit sind 14 Städte besonders belastet, weil der Grenzwert nicht eingehalten wird. Die zukünftige Regelung wird sicherstellen, dass Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5, sofern sie weniger als 270 mg/ m³ Stickoxid ausstoßen, von Fahrverboten verschont bleiben.

Umtauschprämien und Nachrüstung

Für Bewohner der besonders betroffenen Städte und der angrenzenden Landkreise sowie Pendler gibt es zudem die Möglichkeit, ihr Fahrzeug mit Prämien umzutauschen oder ihren Pkw nachzurüsten. Um unnötige Belastungen für die betroffenen Autohalter zu vermeiden, soll auch der Tausch gegen ein Gebrauchtfahrzeug ermöglicht werden.