Wohnen soll bezahlbar bleiben

Mietpreise Wohnen soll bezahlbar bleiben

Der Anstieg der Mietpreise wird weiter gedämpft. Die Bundesregierung hatte dazu die Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete beschlossen. Dies sorgt dafür, dass Wohnen bezahlbar bleibt und hohe Mieten wirksam bekämpft werden. Die Regelung ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

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Ein Hochhaus

Mietwohnungen in Berlin: Besonders in den Ballungsräumen steigen die Mieten.

Foto: picture alliance / Wolfram Stein

Die ortsübliche Vergleichsmiete bildet die Grundlage für die zulässige Miethöhe. Dafür werden derzeit die Mietpreise betrachtet, die in einer Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum in den vorangegangenen vier Jahren vereinbart wurden.

Dieser Zeitraum wurde nun auf sechs Jahre verlängert. Das Ziel: Kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes sollen geringere Auswirkungen auf die Vergleichsmiete haben. Denn insbesondere in den Ballungsräumen sind die Mieten in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Das führte auch zu einem Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Das Gesetz ist Teil des Wohn- und Mietenpakets der Bundesregierung.

Von den rund 41 Millionen Wohnungen in Deutschland sind über 19 Millionen Wohnungen vermietet. Ein ganz erheblicher Teil der Bevölkerung wohnt demnach zur Miete.

Der Vermieter darf in bestimmten zeitlichen Abständen vom Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangen. Als Maßstab dafür, bis zu welcher Höhe der Mieter zustimmen muss, wurde das Instrument der ortsüblichen Vergleichsmiete als Obergrenze entwickelt.