Besserer Rechtsschutz für „Whistleblower“

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Gesetz zum Hinweisgeberschutz Besserer Rechtsschutz für „Whistleblower“

Die Bundesregierung will einen besseren Hinweisgeberschutz in Deutschland ermöglichen. Sogenannte „Whistleblower“ verdienen Schutz vor Benachteiligungen. Das Gesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. 

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Whistleblower

Der Gesetzentwurf der Regierung sorgt dafür, dass hinweisgebende Personen in Deutschland besser geschützt sind.

Foto: Getty Images/iStockphoto/mediaphotos

Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als Erste wahr. Ihre Hinweise können dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Sie verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen oder sie davon abschrecken können.

Die Koalitionsparteien hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die sogenannte EU‐Whistleblower‐Richtlinie rechtssicher und praktikabel umzusetzen. Die Bundesregierung hat daher einen Entwurf für einen besseren Hinweisgeberschutz auf den Weg gebracht.

Wichtigste Ziele 

  • Gesetzlicher Rechtschutz für alle hinweisgebenden Personen
  • Vertrauensschutz durch diskrete Behandlung der Identität und der Meldung hinweisgebender Personen
  • Verbot von ungerechtfertigten Benachteiligungen wie Kündigung, Abmahnung, Versagung einer Beförderung oder Mobbing
  • Einrichtung von internen und externen Meldestellen, an die sich die Hinweisgebenden wenden können, um Rechtsschutz erhalten zu können
  • Vermeidung von Haftungsansprüchen und Imageschäden für Unternehmen und Behörden

Einigung im Vermittlungsausschuss

Bundestag und Bundesrat haben sich im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss verständigt. Danach müssen die geplanten Meldestellen für Hinweisgeber nicht anonymen Meldungen nachgehen. Bei Bußgeldern wird die Obergrenze von 100.000 Euro auf 50.000 Euro heruntergesetzt.

Eine Einigung im Vermittlungsauschuss war nötig geworden. Der Grund: Der Bundesrat hatte dem bereits vom Bundestag beschlossenen Gesetz die Zustimmung versagt. Der Vermittlungsausschuss besteht aus jeweils 16 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates. Er bespricht Möglichkeiten, wie ein Kompromiss gefunden werden könnte.

Als „Whistleblower“, auch Hinweisgeber, werden Personen bezeichnet, die für die Öffentlichkeit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang veröffentlichen oder Missstände aufdecken. Zu den von Whistleblowern offengelegten Missständen beziehungsweise Straftaten gehören u.a. Korruption, Insiderhandel, Menschenrechtsverletzungen, Datenmissbrauch oder allgemeine Gefahren, von denen der Whistleblower an seinem Arbeitsplatz oder in anderen Zusammenhängen erfahren hat. Im Allgemeinen betrifft dies vor allem Vorgänge in der Politik, den Behörden und in Wirtschaftsunternehmen.