Besserer Rechtsschutz für „Whistleblower“

Whistleblower

Der Gesetzentwurf der Regierung sorgt dafür, dass hinweisgebende Personen in Deutschland besser geschützt sind.

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Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als Erste wahr. Ihre Hinweise können dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Sie verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen oder sie davon abschrecken können.

Die Koalitionsparteien hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die sogenannte EU‐Whistleblower‐Richtlinie rechtssicher und praktikabel umzusetzen. Die Bundesregierung hat daher einen Entwurf für einen besseren Hinweisgeberschutz auf den Weg gebracht.

Wichtigste Ziele 

  • Gesetzlicher Rechtschutz für alle hinweisgebenden Personen
  • Vertrauensschutz durch diskrete Behandlung der Identität und der Meldung hinweisgebender Personen
  • Verbot von ungerechtfertigten Benachteiligungen wie Kündigung, Abmahnung, Versagung einer Beförderung oder Mobbing
  • Einrichtung von internen und externen Meldestellen, an die sich die Hinweisgebenden wenden können, um Rechtsschutz erhalten zu können
  • Vermeidung von Haftungsansprüchen und Imageschäden für Unternehmen und Behörden

Der Bundestag hat dem Entwurf zugestimmt – mit einer Ergänzung. Danach sollen die Schutzmechanismen auch für Meldungen gelten, die sich auf Äußerungen von Beamtinnen und Beamten beziehen, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen. Damit ist klargestellt: Sogenannte „Reichsbürger“ und andere Verfassungsfeinde haben in den Reihen des öffentlichen Dienstes keinen Platz. 

Der Bundesrat, in dem die Bundesländer vertreten sind, hat dem Gesetzesvorhaben nicht zugestimmt. Da wesentliche Teile des Gesetzes aber gar nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, hat die Koalition das Gesetzesvorhaben nun in zwei Teile gefasst, wovon nur noch ein Teil zustimmungsbedürftig ist:

  • Der Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

sowie

  • der zustimmungsbedürftige Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutz.

Beide Entwürfe werden nun aus der Mitte des Deutschen Bundestages in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Die Bundesregierung hat heute die entsprechenden Formulierungshilfen beschlossen. 


Als „Whistleblower“, auch Hinweisgeber, werden Personen bezeichnet, die für die Öffentlichkeit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang veröffentlichen oder Missstände aufdecken. Zu den von Whistleblowern offengelegten Missständen beziehungsweise Straftaten gehören u.a. Korruption, Insiderhandel, Menschenrechtsverletzungen, Datenmissbrauch oder allgemeine Gefahren, von denen der Whistleblower an seinem Arbeitsplatz oder in anderen Zusammenhängen erfahren hat. Im Allgemeinen betrifft dies vor allem Vorgänge in der Politik, den Behörden und in Wirtschaftsunternehmen.