Harte Strafen für dopende Sportler

Anti-Doping-Gesetz Harte Strafen für dopende Sportler

Das Anti-Doping-Gesetz tritt in Kraft: Dopenden Sportlern drohen damit Haftstrafen. Das Gesetz regelt die Dopingbekämpfung grundlegend neu. Es schützt die Gesundheit von Sportlern und sorgt für einen fairen Wettbewerb. Auch Selbstdoping ist nun strafbar.

1 Min. Lesedauer

Reagenzgläser im Vordergrund, dahinter ein Labormitarbeiter

Doping-Analyse: Die Bundesregierung verstärkt den Kampf gegen Dopingsünder.

Foto: picture alliance / dpa

Mit den gesetzlichen Änderungen macht die Bundesregierung einen bedeutenden Schritt bei der Dopingbekämpfung. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland mit den neuen Regelungen im Kampf gegen Doping weit vorn. Das neue Anti-Doping-Gesetz enthält insbesondere Verschärfungen der strafrechtlichen Konsequenzen.

Auch Selbstdoping wird strafbar

Leistungssportlerinnen und Leistungssportler, die sich selbst dopen, können erstmals gezielt strafrechtlich verfolgt werden. Dazu wurde der Straftatbestand des Selbstdopings geschaffen. Strafbar sind auch Erwerb und Besitz von geringen Mengen an Dopingmitteln für das Selbstdoping. Gezielt werden durch das Anti-Doping-Gesetz dopende Leistungssportler erfasst, die sich mit Doping Vorteile bei Sportwettbewerben verschaffen wollen. Das Gesetz soll die ehrlichen Athleten schützen.

Nicht nur der Kampf gegen dopende Sportler, sondern auch gegen deren Hintermänner wird verschärft. Das neue Anti-Doping-Gesetz soll den Strafverfolgungsbehörden helfen, Doping-Netzwerke zu zerschlagen. So werden auch die Hintermänner erfasst, die den Betrug ermöglichen und daran verdienen.

Daneben werden die bisher geltenden Straftatbestände erweitert, die der Verfolgung der Hintermänner und der Bekämpfung des Dopingmarktes dienen.

Der weltweit gültige Anti-Doping-Code der Welt-Anti-Doping-Agentur stellt strenge Anforderungen an Athleten. Nach dieser Richtlinie müssen Spitzensportler praktisch jederzeit für Dopingkontrollen zur Verfügung stehen. In Deutschland hat die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) den Code in nationale Regelungen übernommen. Alle Sportverbände haben die Regelungen des NADA-Codes in ihrer Satzung verankert oder die Sportler anderweitig dem Code unterworfen und Anti-Doping-Beauftragte berufen.

Mehr Informationen für die NADA

Das Gesetz enthält zudem Regelungen, um die sportinterne Dopingbekämpfung zu unterstützen. So soll vorgeschrieben werden, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften unter bestimmten Voraussetzungen Daten aus Strafverfahren von Amts wegen an die NADA übermitteln können.

Die NADA wurde 2002 von Bund, Ländern und privaten Stellen gegründet. Ein Großteil des Stiftungsvermögens stammt vom Bund. Die NADA organisiert Dopingkontrollen und testet Sportler. Daneben unterstützt sie Doping-Bekämpfung durch Prävention und Aufklärung sowie mit geeigneten pädagogischen, sozialen, medizinischen und wissenschaftlichen Maßnahmen.