Handel muss alte Elektrogeräte zurücknehmen

Elektronikgerätegesetz Handel muss alte Elektrogeräte zurücknehmen

Seit Samstag ist das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft. Die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte wird vereinfacht. Zudem stärkt das Gesetz den Zoll dabei, den illegalen Transfer von Altgeräten in ärmere Länder zu unterbinden, wo die Elektrogeräte häufig auf gefährlichen Deponien landen.

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In einem alten Fön oder einem kaputten Toaster stecken noch wiederverwertbare Stoffe, zum Beispiel Metalle. Defekte Elektrogeräte gehören deshalb nicht auf den Müll. Die Bundesregierung hat das Elektronikgerätegesetz überarbeitet und einer europäischen Richtlinie angepasst. "Mit dem neuen Gesetz werden künftig noch weniger Altgeräte im Hausmüll landen und stattdessen umweltfreundlich entsorgt", betont Bundesumweltministerin Barbara Hendricks.

Wertvoller Elektroschrott

Elektro- und Elektronik-Altgeräte zu sammeln und umweltfreundlich zu entsorgen, ist wichtig. Denn in alten Elektrogeräten stecken eine Menge Stoffe, die als wertvoller Rohstoff wiederverwertet können. Das lohnt sich. In einigen Teilen sind zudem Stoffe verbaut, die der Umwelt schaden. Auch deshalb sollten kaputte Elektronikgeräte nicht achtlos weggeworfen werden.

Das Gesetz nützt also doppelt: Es schützt die Umwelt und schont knappe Ressourcen. Auch der illegale Export von Altgeräten ins Ausland soll mit dem neuen Gesetz eingedämmt werden.

Richtig sammeln und entsorgen

Durch das neue Gesetz wird es für alle einfacher, Elektrogeräte richtig zu entsorgen. Großhandel und Fachgeschäfte sind verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts kostenfrei zurückzunehmen. Als "große" Händler gelten Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche. "Kleine" Händler sind von der Regelung ausgenommen.

Kleine Altgeräte (keine Kante darf länger als 25 Zentimeter sein) müssen die großen Händler auch dann zurücknehmen, wenn ein Kunde kein neues Gerät kauft. Auch Online-Händler sind verpflichtet, Geräte zurückzunehmen. Elektro-Altgeräte können natürlich auch weiterhin bei Recyclinghöfen abgegeben werden.

Die Bundesregierung hat das Gesetz beschlossen und der europäischen Richtlinie angepasst. Konkret werden mit dem Gesetz die europarechtlichen Vorgaben der sogenannten WEEE-Richtlinie umgesetzt. Bundestag und Bundesrat waren an dem Verfahren beteiligt.