Neue Maßstäbe für die Sauenhaltung

Tierschutz Neue Maßstäbe für die Sauenhaltung

Die Haltungsbedingungen für Schweine werden künftig tierschutzgerechter. Die entsprechenden Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sind am 9. Februar 2021 in wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat den Kompromiss mitgestaltet und unterstützt die Tierhalter bei der Umstellung mit 300 Millionen Euro aus dem Konjunkturprogramm.

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Schweine in einem offenen, mit einer dünnen Strohdecke ausgelegten Stall.

Mehr Platz im Stall - das sichert die neue Regelung für die Schweinehaltung.

Foto: Oliver Pracht

Ziel der Neuregelung zum so genannten Kastenstand ist, eine flächendeckende Verbesserung des Tierschutzes zu erreichen  – ohne die Tierhaltung aus Deutschland zu vertreiben und Tierwohlfragen zu exportieren.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner anlässlich der Verabschiedung der Verordnung im Bundesrat: "Mit der heutigen Entscheidung ist ein großer Fortschritt für den Tierschutz in Deutschland erzielt worden, der anspruchsvoll in der Umsetzung für die Tierhalter ist. Wir fördern den Umbau. Zugleich wurde Rechts- und Planungssicherheit für die Landwirte in Deutschland geschaffen."

Auch kleinere und mittlere Betriebe sollen so weiter tragfähig die Sauenhaltung betreiben und den Tierschutz steigern können. Die Förderung hilft, vorzeitig die Umstellung auf die neuen Verordnungsanforderungen zu schaffen. 

Das regelt die Verordnung im Einzelnen

Aus für den Kastenstand spätestens nach acht Jahren

Die zulässige Fixationsdauer von Sauen wird deutlich verkürzt: Statt etwa 70 Tage je Produktionszyklus nun nur noch maximal 5 Tage um den Geburtszeitraum. Spätestens nach einer Übergangsfrist von acht Jahren dürfen Sauen im Deckzentrum, das heißt dort, wo sie besamt werden, nicht mehr im so genannten Kastenstand gehalten werden. Sie sind dann nur noch in der Gruppe zu halten. Eine Fixierung ist dann lediglich kurzzeitig möglich - zum Beispiel für die künstliche Besamung oder ärztliche Untersuchungen. 

Ein Kastenstand ist ein Bestandteil eines Schweinestalls, der in der Schweineproduktion genutzt wird, um Zuchtsauen während der Trächtigkeit und Säugezeit zu halten. Er soll verhindern, dass Ferkel durch die Sauen erdrückt werden.

Ungehindertes Ausstrecken in Seitenlage 

Schon während der Übergangszeit müssen die Kastenstände so gestaltet sein, dass die Sauen in Seitenlage ihre Gliedmaßen ausstrecken können, ohne dabei an bauliche Hindernisse zu stoßen. 

Ausreichend Platz und Rückzugsmöglichkeiten

Nach einer Übergangszeit von acht Jahren muss für die Zeit nach Absetzen der Ferkel bis zur nächsten Besamung in der Gruppenhaltung eine Bodenfläche von mindestens fünf Quadratmetern je Sau zur Verfügung stehen. Fress-Liegebuchten können weiterhin genutzt werden. Zusätzlich ist ein Aktivitätsbereich für die Tiere einzurichten. Unabhängig vom Vorhandensein von Fress-Liegebuchten sind Rückzugsmöglichkeiten in ausreichendem Umfang vorzusehen.

Größerer Liegebereich für Ferkel

Weitere Regelungen betreffen den Liege- und Ruhebereich für Saugferkel, die Beleuchtungsintensität der Ställe und Maßnahmen gegen Aggressionen in der Gruppe.

Mehr Platz im Abferkelbereich

Die Kastenstandhaltung im Abferkelbereich ist künftig höchstens fünf statt bisher 35 Tage zulässig. Die Abferkelbuchten müssen mindestens 6,5 Quadratmeter groß sein. Betriebe haben 15 Jahre Zeit, um sich auf die neuen Anforderungen im Abferkelbereich einzustellen, Umstellungskonzepte zu entwickeln und die finanziellen Voraussetzungen für die aufwändigen Umbauten zu schaffen.