Größere Transparenz bei Organspende

Transplantationsregister Größere Transparenz bei Organspende

In Deutschland wird ein Transplantationsregister eingerichtet, in dem erstmals alle relevanten Daten bei Organspenden zusammengeführt werden. Das Register dient der Patientensicherheit und bringt mehr Transparenz. Das Gesetz tritt zum 1. November in Kraft.

3 Min. Lesedauer

Ein Styropor-Behälter zum Transport von zur Transplantation vorgesehenen Organen.

Mehr als 10.000 Menschen hoffen in Deutschland auf die Transplantation eines Organs.

Foto: picture alliance / dpa

Mehr als 10.000 schwer kranke Menschen hoffen in Deutschland auf die Transplantation eines Organs. Dem stehen laut Deutscher Stiftung Organtransplantation 877 Organspenden im Jahr 2015 gegenüber, etwas mehr als im Jahr zuvor. 2014 spendeten 864 Menschen Organe. 2013 waren es schon einmal 876 Menschen. In früheren Jahren lag die Zahl teils noch höher: 2010 bei 1.296, 2011 bei 1.200, 2012 bei 1.046.

Krankenkassen informieren alle zwei Jahre

Gesetzliche sowie privaten Krankenkassen müssen ihre Versicherten ab einem Alter von 16 Jahren alle zwei Jahre über Organspende und Organspendeausweis informieren. Wichtig ist, dass Bürgerinnen und Bürger über die Organspende Bescheid wissen. Die eigene Entscheidung sollte jeder in einem Organspendeausweis festhalten und möglichst mit den Personalpapieren bei sich tragen. Im Organspendeausweis kann jeder angeben, ob er im Todesfall Organe spenden möchte. Im Fall der Fälle haben Mediziner dann eine klare Entscheidungsgrundlage.

Datenschutz steht ganz oben

Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Voraussetzungen für den Aufbau eines Transplantationsregisters geschaffen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hebt hervor: "Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, mehr Menschen dazu zu bewegen, sich mit dem wichtigen Thema Organspende zu beschäftigen und ihre persönliche Entscheidung in einem Organspendeausweis festzuhalten. Das Transplantationsregister ist ein weiterer Schritt, das Vertrauen in die Organspende zu stärken."

Begleitregelungen sichern den Datenschutz. Zum Beispiel dürfen Daten von lebenden Organspendern sowie Organempfängern nur mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung übermittelt werden. Die Daten können auch für die Forschung in der Transplantationsmedizin nutzbar gemacht werden.

Am 23. März hatte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschlossen. Am 7. Juli hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet. Am 23. September hat es den Bundesrat passiert. Zum 1. November 2016 tritt es in Kraft.

Verlässliche Datengrundlage schaffen

Bundesärztekammer, GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft werden beauftragt, das Register zu errichten. Dafür können sie mit geeigneten Einrichtungen Verträge schließen. Das Bundesgesundheitsministerium muss die Verträge genehmigen.

Alle an Transplantationen Beteiligten werden verpflichtet, die relevanten Daten an das Register zu übermitteln - angefangen von der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), Eurotransplant, Gemeinsamer Bundesausschuss, Transplantationszentren, niedergelassene Ärzte. Es geht dabei um Spender-, Empfänger-, Vermittlungs- und Qualitätssicherungsdaten.

Das Transplantationsregister schafft eine verlässliche Datengrundlage. "Es bündelt alle bundesweit erhobenen Daten von der Organentnahme bis hin zur Nachbetreuung nach einer Transplantation und schafft damit eine gesicherte Datengrundlage, auf der die Transplantationsmedizin weiterentwickelt werden kann. So können Patientinnen und Patienten in Zukunft noch gezielter und sicherer behandelt werden", fasst Gröhe zusammen.

Derzeit werden Daten dezentral erhoben

Derzeit werden die Daten dezentral erhoben: Die Transplantationszentren, die Koordinierungsstelle bei der DSO, Vermittlungsstelle, Gemeinsamer Bundesausschuss sowie die mit der Nachsorge betrauten Einrichtungen und Ärzte erheben zu verschiedenen Zeitpunkten Daten. Etwa zum Organspender, zum Spenderorgan, zum Organempfänger, zum Vermittlungsverfahren sowie zur Transplantation, zur Behandlung und zur Nachsorge des Organempfängers und lebenden Organspenders. 

Die Deutschen Stiftung Organtransplantation koordiniert bundesweit die Organspende. Die DSO bietet allen Krankenhäusern rund um die Uhr umfassende organisatorische Unterstützung. Das betrifft alle Abläufe - von der Spendercharakterisierung über die Organentnahme bis zum Transport in die Transplantationszentren.

Informieren über Organspende

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hält umfangreiche Informationen zur Organspende bereit. Auch bei der Aktion "Organpaten" kann man sich beteiligen. Hier können Bürgerinnen und Bürger mitmachen bei der Aufklärung über Organspende oder Spenderausweis.